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# taz.de -- Neuer Termin für Glyphosat-Zulassung: EU-Kommission will Kompromiss
> Der Streit über den von Monsanto entwickelten Unkrautvernichter steuert
> auf den Showdown zu. In zwei Wochen soll in Brüssel erneut entschieden
> werden.
Bild: Protestaktion in Hamburg gegen das Monsanto-Herbizid Roundup
Brüssel dpa | Die EU-Kommission will den umstrittenen Unkrautvernichter
Glyphosat nur noch fünf statt zehn weitere Jahre zulassen, muss aber auch
dafür um eine Mehrheit zittern. Die Grünen – mögliche neue Regierungspartei
in Berlin – kritisieren auch den neuen Vorschlag. Und EU-Diplomaten
äußerten am Freitag Zweifel, ob er im Kreis der EU-Länder den nötigen
Rückhalt findet.
Der Unkrautvernichter wird weltweit genutzt, er steht aber im Verdacht,
Krebs zu erregen und die Umwelt zu schädigen. Die aktuelle Zulassung in
Europa läuft Mitte Dezember aus. Da die EU-Kommission für eine Verlängerung
um zehn Jahre [1][keine Unterstützung fand,] schlug sie am Donnerstagabend
fünf Jahre vor. Experten der EU-Länder sollen am 9. November entscheiden.
Ob Deutschland den Vorschlag mitträgt, ist fraglich. Schon die amtierende
Bundesregierung ist in der Frage uneins und hat sich im Kreis der EU-Länder
enthalten. Die Grünen kämpfen als Partner einer möglichen Jamaika-Koalition
gegen Glyphosat. „Der neue Vorschlag ist ein reiner Scheinkompromiss, wenn
sich außer der Jahreszahl nichts ändert“, erklärte der
Bundestagsabgeordnete Harald Ebner am Freitag.
Zwar hatte auch das Europaparlament eine Frist bis 2022 gefordert, also
ebenfalls fünf Jahre. Dabei gehe es aber nicht um eine reine Verlängerung,
sondern um den schrittweisen Ausstieg, betonte Ebner. „Solange die
EU-Kommission davon nichts in ihren Vorschlag aufnimmt, wird er keine
Mehrheit finden.“ Die Zeit sei reif für den Glyphosat-Ausstieg.
Die Kommission spielt den Ball jedoch zurück. Sie verweist auf die
EU-Verordnung über Pflanzenschutzmittel, wonach auch nach einer
europäischen Zulassung jedes Mitgliedsland selbst noch einmal entscheiden
und bei ernsten Bedenken die Lizenz verweigern kann. „Ein
Pflanzenschutzmittel darf nur in Verkehr gebracht oder verwendet werden,
wenn es in dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß der vorliegenden Verordnung
zugelassen wurde“, heißt es im Regelwerk.
## Mitgliedsstaaten können verbieten
Eine Kommissionssprecherin betonte am Freitag: „Die Mitgliedstaaten sind
dafür verantwortlich, Pflanzenschutzmittel auf ihren Märkten zuzulassen. Es
ist ihre Verantwortung zu entscheiden, für wie lange und welche Bedingungen
für die Nutzung der Produkte gelten.“ Wenn unmittelbare Sorge um die
Gesundheit von Menschen bestehe, könnten die Mittel sofort vom Markt
genommen werden. Gebe es solche Bedenken nicht, könne dies mit einer kurzen
Übergangsfrist geschehen.
Wissenschaftler sind uneins über das Krebsrisiko durch Glyphosat. Die
Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation
(IARC) stufte Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für
Menschen ein. Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa und die Chemikalienagentur
Echa kamen aber zu dem Schluss, dass verfügbare wissenschaftliche
Erkenntnisse für eine solche Einstufung nicht ausreichten. Umweltschützer
zweifeln ihrerseits an der Aussagekraft der zugrundeliegenden Studien.
27 Oct 2017
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