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# taz.de -- Verurteilter AfD-Abgeordneter: Vom Stadion in den Bundestag
> Die AfD bringt neue Kompetenzen in den Bundestag ein. Mit
> Nachwuchspolitiker Sebastian Münzenmaier sitzt bald ein verurteilter
> Hooligan im Plenum.
Bild: Beihilfe zur Körperverletzung: Sebastian Münzenmaier (rechts im Bild) i…
Am kommenden Dienstag zieht ein wegen Beihilfe zu einem Gewaltdelikt
verurteilter AfD-Politiker in den neuen Deutschen Bundestag ein. Am
Mittwoch hat das Mainzer Amtsgericht den AfD-Nachwuchspolitiker Sebastian
Münzenmaier zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Gefängnisstrafe wurde zur
Bewährung ausgesetzt. Münzenmaier muss außerdem 10.000 Euro Strafe zahlen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Zehn Verhandlungstage hatte Münzenmaier zu den Vorwürfen gegen ihn
geschwiegen. Nach dem Urteil geriet er in Rage. Von einer „Unverschämtheit“
sprach er und nannte die Argumentation des Gerichts „reine Spekulation“.
Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass Münzenmaier vor fünf Jahren
an einem gewalttätigen Sturmangriff militanter Hooligans beteiligt war.
Rund fünfzig, zum Teil vermummte Hooligans aus Kaiserslautern hatten in der
Nacht des 17. März 2012 den Fans des Bundesligakonkurrenten Mainz 05
aufgelauert. Obwohl sich auf dem Parkplatz vor dem Bruchweg-Stadion auch
Kinder und Frauen aufhielten, flogen Flaschen, Bierkästen, Verkehrsschilder
und Fahnenstangen. Es gab Knochenbrüche und Platzwunden. Dieser Angriff, so
urteilte das Gericht, sei von langer Hand, mit Münzenmaiers „Wissen und
Wollen“ geplant worden.
Ein Zeuge hatte Münzenmaier beschuldigt, die Kampftruppe in Mainz an einer
Tankstelle empfangen und zum Stadion gelotst zu haben. Das Gericht folgte
seiner Darstellung. Zudem hatte die Polizei den SMS und Telefonverkehr der
Schlägertruppe ausgewertet. Münzenmaier hatte mit anderen Hooligans
logistische Details ausgetauscht und unmittelbar vor und nach dem Angriff
mit inzwischen verurteilten Rädelsführern der Attacke telefoniert. Eine
direkte Beteiligung am „Kampf“ war ihm allerdings nicht nachzuweisen.
Mit dem Urteil vom Mittwoch geht eine Serie von Prozessen gegen die
Beteiligten der Mainzer Randale zu Ende. Polizei und Staatsanwaltschaft
hatten gegen fast 38 Tatverdächtige ermittelt. Zwölf von ihnen erhielten
nach Erwachsenenrecht Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren. Das Angebot
des Gerichts, eine niedrigere Bewährungsstrafe zu akzeptieren und zu
gestehen, hatte Münzenmaier zurückgewiesen.
20 Oct 2017
## AUTOREN
Christoph Schmidt-Lunau
## TAGS
Mainz
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