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# taz.de -- Datensammelwut der Polizei: Big Data fürs BKA
> Berliner Polizei versorgt das Bundeskriminalamt mit Daten über linke und
> rechte „Tatverdächtige“. Linken-Politiker kritisiert die Praxis.
Bild: Big Data – nicht nur im BKA
Auch von der Berliner Polizei wird die Datenbank des Bundeskriminalamts
(BKA) kräftig gefüttert. Über 8.000 Tatverdächtige sind in der Zeit vom 1.
Januar 2011 bis zum 15. September 2017 an die Bundeskriminalisten
übermittelt worden. Das hat der Innenpolitiker der Linken, Niklas Schrader,
in einer parlamentarischen Anfrage ermittelt. Das Ergebnis sei ein
Riesenproblem, sagte Schrader am Donnerstag zur taz.
„Big Data im BKA“ lautet der Titel der Anfrage. Die Antwort liegt der taz
vor, veröffentlicht worden ist sie noch nicht. Der Skandal beim G20-Gipfel
im Juli in Hamburg hatte Schrader bewogen, bei der Senatsverwaltung für
Inneres nachzufragen. Diversen Journalisten war in Hamburg seinerzeit die
Akkreditierung entzogen worden, weil sie in der BKA-Datei als
Tatverdächtige gespeichert waren. Im Nachgang kam heraus, dass die
Sicherheitseinschätzungen zum Teil auf falschen, zum Teil sogar eindeutig
rechtswidrigen Einträgen beruhten.
Das BKA betreibt in Zusammenarbeit mit den Ländern verschiedene Dateien,
darunter eine zum sogenannten Phänomenbereich rechts und links. Bei den
rund 8.000 Daten, die Berlin seit 2011 an die Bundesbehörde übermittelt
hat, handelt sich ausschließlich um Fälle politisch motivierter
Kriminalität (PMK). Unter „rechts“ sind 4.189 Fälle aufgelistet, „links…
4.310. Die Zählung erfolge fallbezogen, heißt es in der Antwort. Sei ein
Tatverdächtiger im angefragten Zeitraum zu mehreren Fällen bekannt
geworden, würden seine Daten mehrfach an das BKA übermittelt.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung sei das BKA-Gesetz, das die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten regele.
Schrader bezeichnete die Datenbank des BKA am Donnerstag als Blackbox.
Bestückt werde diese von den Landespolizeien, ohne zu wissen, was mit den
Daten passiere. Auch gebe es keine automatischen Löschungsfristen. Die
Gesetze, die diese Praxis ermöglichten, müssten dringend überarbeitet
werden, forderte der Abgeordnete. Die große Zahl der gespeicherten Fälle
deute darauf hin, dass es viele Karteileichen gebe. Soll heißen: Die Daten
hätten gelöscht werden müssen, weil das Verfahren eingestellt sei. Darüber
zu wachen sei auch Aufgabe der Landesdatenschutzbeauftragten.
6 Oct 2017
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Polizei Berlin
Schwerpunkt G20 in Hamburg
BKA
Nordrhein-Westfalen
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