| # taz.de -- Gebühr des Bundesverfassungsgerichts: Strafe für unnötigen Eilan… | |
| > Weil ein Anwalt falsche Angaben zur Abschiebung seines Mandanten machte, | |
| > muss er Strafe zahlen. 2.600 Euro beträgt die „Missbrauchsgebühr“. | |
| Bild: Dringlichkeit vorgetäuscht: Abschiebeflug nach Afghanistan | |
| FREIBURG | taz | Das Bundesverfassungsgericht hat gegen einen Anwalt, der | |
| eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung vorgetäuscht hat, eine | |
| Missbrauchsgebühr verhängt. Der Anwalt muss nun 2600 Euro zahlen, weil er | |
| den Richtern verschwiegen hat, dass sein Mandant bereits untergetaucht war. | |
| Konkret ging es um die Sammelabschiebung für ausreisepflichtige Afghanen am | |
| 12. September. Im Flieger nach Kabul sollte auch ein 24-Jähriger sitzen, | |
| der seit 2011 in Deutschland lebt. Sein Asylantrag war 2013 abgelehnt | |
| worden. Ein Folgeantrag blieb im Februar 2017 ebenfalls erfolglos, die | |
| Klage hiergegen lief noch. | |
| Zwischenzeitlich war der Afghane wegen Diebstahls und Drogenbesitz zu einer | |
| Geldstrafe verurteilt worden. Einen Eilantrag gegen die drohende | |
| Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht am 11. September abgelehnt. | |
| Der Anwalt des Afghanen beantragte deshalb am 12. September Eilrechtsschutz | |
| beim Bundesverfassungsgericht. Sein Mandant sei bei einer Abschiebung nach | |
| Afghanistan gefährdet, da die Bundesregierung angekündigt hatte, sie werde | |
| nur verurteilte Straftäter abschieben. Außerdem drohten ihm Vorwürfe wegen | |
| Abfall vom Islam, weil er vor kurzem eine nicht-muslimische Frau geheiratet | |
| hatte. Da er lange im Iran lebte, habe er in Afghanistan kein Netzwerk und | |
| verstehe auch die dortige Kultur nicht. | |
| ## Karlsruhe in Hektik | |
| Mehrmals rief der Anwalt an diesem Tag in Karlsruhe an und wies auf den | |
| dringenden Fall hin. Er erweckte dabei den Eindruck, dass die Abschiebung | |
| unmittelbar bevorstehe. Von 15.20 bis 18.45 übermittelte er per Fax 470 | |
| Seiten Unterlagen zu diesem Fall. Erst am nächsten Morgen teilte der Anwalt | |
| mit, dass der Afghane nicht abgeschoben worden war, weil er rechtzeitig | |
| untergetaucht war. Auf Nachfrage des Gerichts räumte der Anwalt ein, dass | |
| er dies mindestens seit dem Morgen des 12. September wusste. | |
| Damit habe der Anwalt mit „grob irreführenden Angaben“ den falschen | |
| Eindruck höchster Eile erweckt. Dass er gerade am Tag einer anstehenden | |
| Sammelabschiebung die zuständige Karlsruher Kammer in Hektik versetzt | |
| hatte, sei besonders schwerwiegend. Schließlich sei an diesem Tag mit | |
| tatsächlich dringenden Eilanträgen zu rechnen gewesen (die es aber nicht | |
| gab). | |
| Karlsruhe empfiehlt Anwälten in solchen Konstellationen, einen Eilantrag | |
| nur anzukündigen – für den Fall dass der Untergetauchte doch noch | |
| kurzfristig verhaftet wird. (Az.: 2 BvQ 56/17) | |
| 28 Sep 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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