# taz.de -- Gebühr des Bundesverfassungsgerichts: Strafe für unnötigen Eilan… | |
> Weil ein Anwalt falsche Angaben zur Abschiebung seines Mandanten machte, | |
> muss er Strafe zahlen. 2.600 Euro beträgt die „Missbrauchsgebühr“. | |
Bild: Dringlichkeit vorgetäuscht: Abschiebeflug nach Afghanistan | |
FREIBURG | taz | Das Bundesverfassungsgericht hat gegen einen Anwalt, der | |
eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung vorgetäuscht hat, eine | |
Missbrauchsgebühr verhängt. Der Anwalt muss nun 2600 Euro zahlen, weil er | |
den Richtern verschwiegen hat, dass sein Mandant bereits untergetaucht war. | |
Konkret ging es um die Sammelabschiebung für ausreisepflichtige Afghanen am | |
12. September. Im Flieger nach Kabul sollte auch ein 24-Jähriger sitzen, | |
der seit 2011 in Deutschland lebt. Sein Asylantrag war 2013 abgelehnt | |
worden. Ein Folgeantrag blieb im Februar 2017 ebenfalls erfolglos, die | |
Klage hiergegen lief noch. | |
Zwischenzeitlich war der Afghane wegen Diebstahls und Drogenbesitz zu einer | |
Geldstrafe verurteilt worden. Einen Eilantrag gegen die drohende | |
Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht am 11. September abgelehnt. | |
Der Anwalt des Afghanen beantragte deshalb am 12. September Eilrechtsschutz | |
beim Bundesverfassungsgericht. Sein Mandant sei bei einer Abschiebung nach | |
Afghanistan gefährdet, da die Bundesregierung angekündigt hatte, sie werde | |
nur verurteilte Straftäter abschieben. Außerdem drohten ihm Vorwürfe wegen | |
Abfall vom Islam, weil er vor kurzem eine nicht-muslimische Frau geheiratet | |
hatte. Da er lange im Iran lebte, habe er in Afghanistan kein Netzwerk und | |
verstehe auch die dortige Kultur nicht. | |
## Karlsruhe in Hektik | |
Mehrmals rief der Anwalt an diesem Tag in Karlsruhe an und wies auf den | |
dringenden Fall hin. Er erweckte dabei den Eindruck, dass die Abschiebung | |
unmittelbar bevorstehe. Von 15.20 bis 18.45 übermittelte er per Fax 470 | |
Seiten Unterlagen zu diesem Fall. Erst am nächsten Morgen teilte der Anwalt | |
mit, dass der Afghane nicht abgeschoben worden war, weil er rechtzeitig | |
untergetaucht war. Auf Nachfrage des Gerichts räumte der Anwalt ein, dass | |
er dies mindestens seit dem Morgen des 12. September wusste. | |
Damit habe der Anwalt mit „grob irreführenden Angaben“ den falschen | |
Eindruck höchster Eile erweckt. Dass er gerade am Tag einer anstehenden | |
Sammelabschiebung die zuständige Karlsruher Kammer in Hektik versetzt | |
hatte, sei besonders schwerwiegend. Schließlich sei an diesem Tag mit | |
tatsächlich dringenden Eilanträgen zu rechnen gewesen (die es aber nicht | |
gab). | |
Karlsruhe empfiehlt Anwälten in solchen Konstellationen, einen Eilantrag | |
nur anzukündigen – für den Fall dass der Untergetauchte doch noch | |
kurzfristig verhaftet wird. (Az.: 2 BvQ 56/17) | |
28 Sep 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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