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# taz.de -- Erste Rede vor der UNO: Macron will Ökopakt für alle
> Frankreichs Staatspräsident fordert vor der UNO ein Menschenrecht auf
> saubere Umwelt. NGOs reagieren erfreut, die Bundesregierung winkt ab.
Bild: Alles so schön grün hier, soll auch so bleiben: Emmanuel Macron
Bangkok taz | „Jede Person hat das Recht, in einer ökologisch intakten
Umwelt zu leben.“ Dies ist der erste Artikel eines „Pakts für die Umwelt',
den Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag bei seiner ersten
Rede vor der UN-Generalversammlung vorschlagen wollte. Einen ersten Entwurf
für den Pakt stellt Macron noch am Dienstagabend in New York vor.
Dieser verpflichtet jeden Menschen, jede Organisation und alle Staaten, die
Umwelt zu schützen. Der Entwurf fordert: „Die gegenwärtigen Generationen
müssen sicherstellen, dass ihre Handlungen nicht die Möglichkeiten
künftiger Generationen beeinträchtigen.“ Der Pakt kodifiziert zudem das
Prinzip, dass der Verschmutzer für Schäden seines Handelns zahlt. Um die
Umsetzung des Pakts zu überwachen, soll ein Expertengremium eingerichtet
werden.
Frankreichs ehemaliger Außenminster Laurent Fabius, der den Text entwarf,
erklärt das Bedürfnis für den Pakt so: „Wir haben bereits zwei
Menschenrechtspakte, (den UN-Zivilpakt und den UN-Sozialpakt). Die Idee
ist, einen dritten zu schaffen für eine dritte Generation von Rechten, die
Umweltrechte.“
Umweltjuristen begrüßten den Vorstoß: „Es gibt über 500 Umweltverträge
weltweit. Dieser Vorschlag bringt größere Einheitlichkeit ins
internationale Umweltrecht und etabliert klare Verpflichtungen für Länder
und Einzelne, die Umwelt zu schützen“, sagte Antonio Benjamin von der
Weltnaturschutzunion (IUCN). „So ein Pakt wäre in jedem Fall ein
Fortschritt“, erklärte auch Jan Kowalzig von der Entwicklungsorganisation
Oxfam. „Allerdings halte ich es für extrem ehrgeizig, solch einen Pakt
beschließen zu wollen.“
## Staatszielbestimmung statt Grundrecht
Das sieht auch die Bundesregierung so. Selbst Frankreichs Verbündeter ist
skeptisch: Deutschland „verfolgt beim Umweltschutz keinen auf einem Recht
auf saubere Umwelt basierten Ansatz, der leicht zu unrealistischen, nicht
erfüllbaren Erwartungen führen kann“, sagte ein Sprecher des
Umweltministeriums. „Auch das Grundgesetz enthält aus wohlerwogenen Gründen
eine Staatszielbestimmung und kein Grundrecht zum Umweltschutz.“
„Es gibt keinen Zweifel, dass mehr für den Umweltschutz getan werden muss“,
sagte die US-Umweltjuristin Susan Biniaz. „Die Frage ist aber, ob der
‚Pakt‘ das richtige Vehikel ist, um den Umweltschutz voranzubringen.“ Die
Prinzipien zum Schutz der Umweltinteressen künftiger Generationen seien
viel zu vage. Außerdem kritisiert sie die oft zu breite Definition von
„Umwelt“ und fragt nach dem Verhältnis zwischen Macrons Pakt und
bestehendem Recht: „Der Pakt könnte zu rechtlicher Konfusion führen und
bestehende Rechtssysteme negativ beeinflussen.“
Biniaz stellt sogar infrage, ob sich der ganze Aufwand lohnt: „Länder haben
eine begrenzte ‚Bandbreite‘ für Verhandlungen über internationale
Umweltfragen. Ist es da die beste Nutzung von Zeit und Ressourcen, einen
neuen Pakt zu verhandeln, der wohl ziemlich umstritten sein wird?“
Diese Frage werden sich die Länder auch stellen, wenn Macron die Einsetzung
einer Arbeitsgruppe für den Pakt vorschlägt. Noch ist es für das
Menschenrecht auf eine saubere Umwelt also ein ganz schön langer Weg.
19 Sep 2017
## AUTOREN
Christian Mihatsch
## TAGS
Schwerpunkt Emmanuel Macron
Uno
Umweltschutz
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