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# taz.de -- Benennung von Fleischersatzprodukten: Veganes Rinderfilet sagt man …
> Ob fleischloses Cevapcici oder vegetarische Salami: Im Haus von
> CSU-Landwirtschaftsminister Schmidt gibt es Streit über die zulässigen
> Namen.
Bild: Sieht wie eine aus, soll aber nicht vegane Curry-Wurst heißen
Berlin taz | Für sein vegetarisches Cordon Bleu muss sich Rügenwalder Mühle
künftig einen neuen Namen ausdenken – zumindest wenn es nach dem neuen
Entwurf des Leitsatzes zur Benennung von vegetarischen und veganen
Lebensmitteln geht, den die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission formuliert
hat. Danach darf das vegane Schnitzel seinen Namen behalten, das
fleischfreie Cevapcici hingegen nicht.
Die Logik dahinter: Allgemeine Fleischbezeichnungen wie Frikadelle,
Schnitzel oder Steak sind weiter erlaubt, solange sie als vegetarisch
deklariert werden. Spezifischere Begriffe, die zum Beispiel Fleischstücke
oder bestimmte Tierarten beschreiben, dürften dagegen nicht mehr verwendet
werden. „Beim veganen Rinderfilet hört der Spaß einfach auf“, sagt ein
Sprecher des Deutschen Fleischerverbandes, der sich in der Kommission gegen
die Zulässigkeit von „Fleischbegriffen“ eingesetzt hat.
Die Leitsätze im Deutschen Lebensmittelbuch legen fest, wie bestimmte
Nahrungsmittel beschaffen sind – was also auch in Schokopudding oder
Kartoffelbrei drin sein darf, damit die ihre Namen verdienen. Zwar haben
die Leitsätze keine rechtliche Bindung. „Sie sind aber eine wichtige
Orientierungshilfe in der Lebensmittelbranche und werden bei juristischen
Auseinandersetzungen häufig als Urteilsgrundlagen genommen“, sagt Felix
Domke vom Vegetarierbund Deutschland (Vebu). Viele Lebensmittelhersteller
hielten sich deshalb an die Regelungen, um Rechtsstreite zu vermeiden.
Rügenwalder Mühle ist ein konventioneller Hersteller – und inzwischen
Deutschlands größter Markenproduzent von Fleischalternativen. Hier hat man
trotz der Kommissionsempfehlung derzeit nicht vor, die vegetarische
„Pommersche“ umzubenennen. „Es handelt sich ohnehin erst einmal nur um
einen Entwurf“, sagt Geschäftsführer Godo Röben der taz. Bis zum 22.
September hätten nun verschiedene Branchenverbände Zeit, die Vorgaben der
Lebensmittelbuch-Kommission zu kommentieren. Erst Ende des Jahres soll die
Empfehlung des Gremiums, das im Auftrag des Agrarministeriums bei der
Benennung von Lebensmitteln berät, ausgesprochen werden. Auch Röben sitzt
als Gutachter in der Lebensmittelbuch-Kommission – und ist gegen den
aktuellen Entwurf der Leitlinie: „Vegetarische Salami soll in Zukunft nur
noch ‚Wurst auf Tofubasis nach der Art von Salami‘ heißen – das verwirrt
die Verbraucher noch viel mehr.“
Der Entwurf des Leitsatzes geht auf einen Vorstoß des Agrarministers
Christian Schmidt (CSU) zurück, der die Kennzeichnung vegetarischer
Produkte mit Fleischnamen verbieten lassen wollte. Schmidt hatte Namen wie
die „vegane Currywurst“ als „komplett irreführend“ bezeichnet und ein
Verbot solcher Bezeichnungen auf EU-Ebene gefordert. Ein solches Verbot
gibt es seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juni –
allerdings nur bei Milchersatzprodukten. Für Veggie-Fleisch liegt eine
Entscheidung auf EU-Ebene in weiter Ferne. Deshalb soll nun eine nationale
Leitlinie im Lebensmittelbuch für Begriffsklarheit sorgen. Vebu-Mann Domke
glaubt jedoch, dass diese genau das Gegenteil bewirkt: „Die
Unterscheidungen, was erlaubt ist und was nicht, sind kompliziert,
willkürlich und teilweise sehr seltsam“, sagt er.
Der Vebu, der auch in der Kommission sitzt, bemängelt zudem die fehlende
Transparenz des Gremiums, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit arbeitet.
Alle Beteiligten hätten eine Verschwiegenheitsklausel unterzeichnen müssen.
Das findet Domke „sehr skurril“.
4 Sep 2017
## AUTOREN
Lucia Heisterkamp
## TAGS
Vegetarismus
Veganismus
Tofu
Fleischersatz
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Currywurst
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