# taz.de -- Verhandlung wegen Facebook-Post: Hetze gegen Geflüchtete | |
> Auf Facebook bezeichnete Bianca K. Asylbewerber als „Parasiten“. Das | |
> Amtsgericht Blankenese muss nun entscheiden, ob das Volksverhetzung ist | |
Bild: Dankbar, aber angeblich arbeitsscheu: Geflüchtete wurden von Bianca K. a… | |
Ist die Bezeichnung „Parasit“ eine Volksverhetzung? Die 49-jährige Bianca | |
K. muss sich gegen diesen Vorwurf vor dem Amtsgericht Blankenese | |
verteidigen. Auf Facebook verbreitete sie einen Artikel der | |
rechtspopulistischen Website unzensuriert.at, in dem es um sieben | |
Asylbewerber ging, die angeblich kommunale Arbeit im sächsischen Waldenburg | |
verweigerten. Angeblich sagten die Asylbewerber, sie seien Merkels Gäste, | |
und Gäste müssten nicht arbeiten. Den Post kommentierte die Angeklagte mit | |
„LOL, ach nee, das sind einfach nur miese Parasiten“. | |
Während der Hauptverhandlung am Amtsgericht in Blankenese am | |
Donnerstagmorgen verweigerte die Angeklagte die Aussage. Sie saß schweigend | |
neben ihrer Rechtsanwältin und blickte auf ihre Notizen, ein großes Kreuz | |
baumelte an einem Band über ihrem Pullover. Als der Zeuge Michael W. | |
vernommen wurde, schaute sie ihn nicht an. | |
W. hatte die Staatsanwaltschaft über den Facebook-Beitrag, informiert, | |
nachdem er in den Kommentaren mit K. und anderen diskutiert hatte. | |
Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft im Februar Ermittlungen auf. Als W. | |
aussagte, dass K. Flüchtlinge generell als Parasiten bezeichnet habe, | |
schüttelte die Angeklagte verständnislos den Kopf. Einsichtig zeigte sich | |
K. nicht. Sie gab zwar zu, dass der Post mit dem Parasiten-Kommentar von | |
ihr stamme, wollte aber keine Schuld eingestehen. | |
Die Verteidigerin von K. las einen Antrag zur Beweisaufnahme vor, in dem | |
sie forderte, dass der Artikel von unzensuriert.at vorgelesen wird, damit | |
der Kontext des Kommentars deutlich werde. Die Oberstaatsanwältin | |
protestierte, da dies nur der Verbreitung des Inhalts diene. Die Richterin | |
las den Artikel trotzdem vor. | |
Die Verteidigung argumentierte in ihrem Antrag zur Beweisaufnahme, dass der | |
Strafbestand der Volksverhetzung nicht gelte, denn „es fehle ein Angriff | |
auf die Menschenwürde“. Die Bezeichnung als „Parasiten“ sei eine | |
Meinungsäußerung. Außerdem beziehe sich die Äußerung der Angeklagten nicht | |
auf alle Asylbewerber, sondern nur auf die in dem Artikel erwähnten. | |
Eine Recherche auf Facebook vermittelt einen Einblick in K.s Gesinnung. Sie | |
markiert Beiträge der AfD, der Identitären Bewegung und der NPD mit | |
„Gefällt mir“. Sie ist Mitglied in den Gruppen „Anti islamische Allianz | |
Abendland“, „Patriotischer Widerstand Deutschlands“ und „TEAM 69 Identi… | |
Patrioten“. | |
Der Verhandlungstag endete nach einer Stunde, da eine Zeugin nicht erschien | |
und die Vermögensverhältnisse der Angeklagten ungeklärt sind. Sichtlich | |
erleichtert, dass es am Donnerstag zu keinem Urteil kam, verließ K. den | |
Gerichtssaal. | |
Die Staatsanwaltschaft fordert 120 Tagessätze à 30 Euro. Damit wäre K. | |
vorbestraft. Auf ihrem öffentlichen Facebook-Profil schrieb K. nach der | |
Verhandlung: „Die werte Staatsanwältin war zumindest eifrig im Einladen von | |
Presse gewesen und pöbeln konnte sie auch gut, ein Schelm der böses dabei | |
denkt. Eine so hasserfüllte Person ist mir noch nie begegnet!“ | |
24 Aug 2017 | |
## AUTOREN | |
Philipp Steffens | |
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