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# taz.de -- Auslieferungsforderungen der Türkei: So einfach geht das nicht
> Internationale Haftbefehle und Auslieferungsersuchen lösen keinen
> Automatismus aus. Es muss immer geprüft werden.
Bild: Die Zentrale von Interpol in Lyon
Freiburg taz | Die Türkei kann mit einem internationalen Haftbefehl nicht
einfach durchsetzen, dass ein Regimegegner im Ausland festgenommen und in
die Türkei ausgeliefert wird.
Internationale Haftbefehle werden direkt an einen anderen Staat übersandt
oder über Interpol als „red notice“ verbreitet. Eine „red notice“ (rote
Ausschreibung) bedeutet, dass eine gesuchte Person festgenommen werden
soll, damit sie ausgeliefert werden kann.
Interpol versteht sich als strikt neutrale Organisation. Artikel 3 der
Interpol-Verfassung verbietet jede politische Aktivität. Wenn Interpol
bemerkt, dass internationale Haftbefehle benutzt werden, um gegen
Regimegegner vorzugehen, verschickt die Zentrale einen „Artikel-3-Hinweis“.
Jeder Staat entscheidet selbstständig, ob eine „red notice“ ins nationale
Fahndungssystem aufgenommen wird. In Deutschland entscheidet dies das
Bundesamt für Justiz in Absprache mit dem Auswärtigen Amt. Wenn ein
Artikel-3-Hinweis von Interpol vorliegt, entscheidet seit 2015 allerdings
das Bundesjustizministerium selbst, ob dennoch gefahndet werden soll.
Geändert wurde dies nach der Festnahme des Al-Dschasira-Journalisten Ahmad
Mansour in Berlin. Er war aufgrund eines ägyptischen Haftbefehls inhaftiert
worden, obwohl Interpol längst eine Artikel-3-Warnung versandt hatte. Erst
nach zwei Tagen wurde Mansour aus der deutschen Haft entlassen und konnte
auch aus Deutschland ausreisen. Die Inhaftierung aufgrund eines
internationalen Haftbefehls bedeutet noch nicht, dass der Betroffene am
Ende ausgeliefert wird. Sie stellt nur sicher, dass ein
Auslieferungsverfahren stattfinden kann.
Auslieferungen von Spanien an die Türkei sind im Europäischen
Auslieferungsübereinkommen geregelt. 50 Staaten haben diesen
völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert. Er entstand im Rahmen des
Europarats. Die Türkei hat ihn schon 1960 ratifiziert, Spanien erst 1982.
Auch dieses Übereinkommen bemüht sich um politische Neutralität. Danach
sind Auslieferungen nicht zu bewilligen, wenn es um politische Straftaten
geht oder wenn das Auslieferungsgesuch der politischen Verfolgung dient.
Spanien hat in einem Vorbehalt allerdings klargestellt, dass es Terrorismus
nicht als politische Straftat betrachtet.
## Ausliegerung in diesem Fall ausgeschlossen
In Deutschland wird über einen Auslieferungsantrag in zwei Schritten
entschieden: Zunächst urteilt ein Oberlandesgericht, ob die Auslieferung
rechtlich zulässig ist. Wird dies bejaht, trifft die Bundesregierung noch
eine politische Entscheidung, ob sie wirklich ausliefern will.
Fordert die Türkei von Deutschland die Auslieferung von Regimegegnern,
würden diese derzeit in der Regel nicht einmal zur Fahndung ausgeschrieben.
Jedenfalls dürfte eine Auslieferung aus juristischen und politischen
Gründen ausgeschlossen sein.
Doğan Akhanlı könnte von Deutschland nicht an die Türkei ausgeliefert
werden, da er deutscher Staatsbürger ist. Die Auslieferung von Deutschen
ist nur innerhalb der EU möglich („europäischer Haftbefehl“) oder gegenü…
internationalen Gerichtshöfen.
21 Aug 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Türkei
Interpol
Völkerrecht
Auslieferung
Doğan Akhanlı
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