# taz.de -- Debatte ums Kopftuch: Ateş will eine Grundsatzentscheidung | |
> Seyran Ateş vertritt als Anwältin das Land in einem neuen Kopftuchstreit | |
> – um das Berliner Neutralitätsgesetz zu retten. | |
Bild: Neutralitätsgesetz vor dem Berliner Landesarbeitsgericht: Im April 2017 … | |
Das Land Berlin will notfalls durch alle Instanzen gehen, um die Frage der | |
Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes klären zu lassen. „Wir woll… | |
eine Grundsatzentscheidung zum Neutralitätsgesetz“, sagte die Anwältin und | |
Gründerin der Berliner liberalen Moschee, Seyran Ateş, die das Land in | |
einem neuen Kopftuchstreit vertritt, am Donnerstag dem Evangelischen | |
Pressedienst (epd). | |
In dem Fall, der am Mittwoch und Donnerstag am Arbeitsgericht verhandelt | |
wurde, geht es um eine muslimische Lehrerin, die von der Bildungsverwaltung | |
einer Berufsschule zugewiesen wurde. | |
Dort kann laut Gesetz mit Kopftuch unterrichtet werden. Die Frau möchte | |
jedoch an einer Grundschule arbeiten. | |
Das Berliner Neutralitätsgesetz war zuletzt durch mehrere Gerichtsurteile | |
in die Diskussion geraten. Im Februar hatte das Landesarbeitsgericht das | |
Land Berlin zur Zahlung von 8.680 Euro verurteilt wegen Diskriminierung | |
einer Lehramtsbewerberin, die explizit wegen ihres Kopftuchs nicht | |
eingestellt worden war. Im Juni mussten in einem vergleichbaren Fall 6.915 | |
Euro gezahlt werden. Das Neutralitätsgesetz von 2005 verbietet | |
Landesangestellten an allgemeinbildenden Schulen, in Justiz und Polizei, | |
religiöse Kleidung oder Symbole jeder Art im Dienst zu tragen. | |
Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch in zwei Urteilen 2015 und 2016 | |
ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Erzieherin als nicht | |
vereinbar mit deren Religionsfreiheit erklärt. Diese dürfe nur | |
eingeschränkt werden, wenn wegen des Tragens religiöser Symbole eine | |
konkrete Gefahr – etwa für den Schulfrieden – zu erwarten sei. | |
Ates kritisierte diese Urteile gegenüber epd als „nicht klar und eindeutig | |
genug“. Sie verwies zudem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, | |
dass Arbeitgeber religiöse Neutralität verlangen und somit das Tragen von | |
religiösen Symbolen am Arbeitsplatz untersagen können. Das Tragen des | |
muslimischen Kopftuchs berge viel Konfliktstoff in öffentlichen | |
Amtsträgerschaften, warnte die Frauenrechtlerin und Anwältin: „Religiöse | |
Auseinandersetzungen sind schon jetzt Realität an Berliner Schulen.“ Hinzu | |
komme die aufgeladene Debatte über das Kopftuch. | |
Der Prozess wird im Januar 2018 fortgesetzt. (mit epd) | |
17 Aug 2017 | |
## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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