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# taz.de -- Debatte ums Kopftuch: Ateş will eine Grundsatzentscheidung
> Seyran Ateş vertritt als Anwältin das Land in einem neuen Kopftuchstreit
> – um das Berliner Neutralitätsgesetz zu retten.
Bild: Neutralitätsgesetz vor dem Berliner Landesarbeitsgericht: Im April 2017 …
Das Land Berlin will notfalls durch alle Instanzen gehen, um die Frage der
Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes klären zu lassen. „Wir woll…
eine Grundsatzentscheidung zum Neutralitätsgesetz“, sagte die Anwältin und
Gründerin der Berliner liberalen Moschee, Seyran Ateş, die das Land in
einem neuen Kopftuchstreit vertritt, am Donnerstag dem Evangelischen
Pressedienst (epd).
In dem Fall, der am Mittwoch und Donnerstag am Arbeitsgericht verhandelt
wurde, geht es um eine muslimische Lehrerin, die von der Bildungsverwaltung
einer Berufsschule zugewiesen wurde.
Dort kann laut Gesetz mit Kopftuch unterrichtet werden. Die Frau möchte
jedoch an einer Grundschule arbeiten.
Das Berliner Neutralitätsgesetz war zuletzt durch mehrere Gerichtsurteile
in die Diskussion geraten. Im Februar hatte das Landesarbeitsgericht das
Land Berlin zur Zahlung von 8.680 Euro verurteilt wegen Diskriminierung
einer Lehramtsbewerberin, die explizit wegen ihres Kopftuchs nicht
eingestellt worden war. Im Juni mussten in einem vergleichbaren Fall 6.915
Euro gezahlt werden. Das Neutralitätsgesetz von 2005 verbietet
Landesangestellten an allgemeinbildenden Schulen, in Justiz und Polizei,
religiöse Kleidung oder Symbole jeder Art im Dienst zu tragen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch in zwei Urteilen 2015 und 2016
ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Erzieherin als nicht
vereinbar mit deren Religionsfreiheit erklärt. Diese dürfe nur
eingeschränkt werden, wenn wegen des Tragens religiöser Symbole eine
konkrete Gefahr – etwa für den Schulfrieden – zu erwarten sei.
Ates kritisierte diese Urteile gegenüber epd als „nicht klar und eindeutig
genug“. Sie verwies zudem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs,
dass Arbeitgeber religiöse Neutralität verlangen und somit das Tragen von
religiösen Symbolen am Arbeitsplatz untersagen können. Das Tragen des
muslimischen Kopftuchs berge viel Konfliktstoff in öffentlichen
Amtsträgerschaften, warnte die Frauenrechtlerin und Anwältin: „Religiöse
Auseinandersetzungen sind schon jetzt Realität an Berliner Schulen.“ Hinzu
komme die aufgeladene Debatte über das Kopftuch.
Der Prozess wird im Januar 2018 fortgesetzt. (mit epd)
17 Aug 2017
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Kopftuch
Neutralitätsgesetz
Schwerpunkt Seyran Ateş
Schwerpunkt Seyran Ateş
Diskriminierung
Muslime
Kopftuchverbot
Religion
Kopftuchverbot
Kopftuchverbot
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