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# taz.de -- Kein Bußgeld für 71-jährige Politaktivistin: Abschied aus Absurd…
> Irmela Mensah-Schramm hatte ein Nazi-Grafitto verschönert – und sollte
> dafür mindestens 1.800 Euro Strafe zahlen. Das ist nun vom Tisch.
Bild: Schrubbt seit über 30 Jahren Nazi-Propaganda von Wänden: Irmela Mensah-…
Berlin taz | Es gibt so Themen, zu denen fällt einem gleichzeitig nichts
mehr ein – und dennoch ganz viel. Dazu gehören die Versuche, die sogenannte
Polit-Putze Irmela Mensah-Schramm zu bestrafen und zu kriminalisieren.
Die mittlerweile 71 Jahre alte Dame entfernt seit 30 Jahren rechtsextreme
Schmierereien und Aufkleber aus dem öffentlichen Raum. Nun sollte man
meinen, dass alle Welt – bis auf die Nazis natürlich, die das Zeug sprühen
oder kleben – ihr dafür dankbar sei. Und tatsächlich hat die in Stuttgart
geborene ehemalige Heilpädagogin viele Preise für ihren unermüdlichen Kampf
gegen den rechtsextremen Hass bekommen; das NS-Dokumentationszentrum in
München stellt ihre Putzaktionen sogar aus. Immer wieder steht die
Aktivistin allerdings auch vor Gericht – und da wird’s dann manchmal
richtig absurd.
## 1.800 Euro Geldstrafe
Zuletzt war Mensah-Schramm in Berlin zu 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt
worden, weil sie in einem Fußgängertunnel in Zehlendorf ein „Merkel muss
weg“-Graffito in den Satz „Merke! Hass weg!“ verändert hatte. Der Vorwur…
Sachbeschädigung. Ein entsprechender Strafantrag wurde von der offenbar für
Fußgängertunnel zuständigen Senatsverwaltung für Verkehr unter dem
damaligen Senator Andreas Geisel (SPD) gestellt. Mensah-Schramm hatte gegen
die Verurteilung im Herbst Berufung eingelegt – ebenso wie der
Staatsanwalt, der die Strafe noch zu niedrig fand.
Nun ist das ja bereits absurd genug und zeigt aufs Wunderbarste, wie
krampfhaft sich der Staat um die Kriminalisierung der Antifaschistin
bemüht: Mensah-Schramm musste auf Wunsch der Senatsverwaltung vor Gericht,
weil sie eine Sachbeschädigung beschädigt hatte – oder war der „Merkel mu…
weg“-Spruch etwa der offiziell angebrachte Wandschmuck der
Tunnelverwaltung, sozusagen „Kunst am Bau“?
Wie dem auch sei: In diesem Fall nimmt die kriminelle Karriere der vielfach
geehrten Aktivistin mal ein gutes Ende – gut jedenfalls in dem Rahmen, den
Absurdistan ermöglicht. Die Verkehrsverwaltung – nun unter Leitung der
parteilosen, von den Grünen nominierten Senatorin Regine Günther – zog
jetzt den Strafantrag gegen Mensah-Schramm zurück. Und da auch die
Staatsanwaltschaft, die die Geldstrafe von 1.800 Euro noch vor Kurzem als
zu niedrig angesehen hatte, plötzlich „kein besonderes öffentliches
Interesse an einer Strafverfolgung“ mehr sieht, wird das Verfahren
eingestellt.
## Was sagt die Kanzlerin?
Uns freut das für Frau Mensah-Schramm, die für ihre lobenswerten Aktionen
nicht auch noch bezahlen muss. Ein bisschen wundern wir uns aber schon,
dass ein „Merkel muss weg“-Graffito in einem öffentlichen Tunnel einer
SPD-geführten Verwaltung nicht als Sachbeschädigung, sondern im Gegenteil
als schützenswert galt. Was sagt dazu wohl die Kanzlerin?
10 Jul 2017
## AUTOREN
Alke Wierth
## TAGS
Irmela Mensah-Schramm
Aktivismus
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