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# taz.de -- Renten in Ost und West: Die Rentenmauer soll weg
> Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Angleichung von Renten in Ost und
> West. Für aktive Arbeitnehmer im Osten bedeutet es jedoch eine
> Verschlechterung.
Bild: Bis 2025 soll es keine Unterschiede mehr geben in der Rentenberechnung zw…
Berlin rtr/epd | Der Bundestag hat nach jahrelanger Diskussion konkrete
Schritte zur Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland
verabschiedet. Das am Donnerstag gebilligte
„Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz“ von Arbeitsministerin Andrea Nahles
sieht vor, dass der Rentenwert Ost von 2018 bis 2024 in sieben Schritten
auf den höheren Westwert angehoben wird. Von 2025 an soll es keine
Unterschiede bei der Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland mehr
geben.
Mit der diesjährigen Rentenerhöhung zum 1. Juli steigt das Niveau im Osten
auf 95,7 Prozent des Westniveaus und von 2018 an in sieben Schritten auf
100 Prozent. 2025 gibt es keine Unterschiede mehr bei der Rentenberechnung
in Ost und West. Gegenwärtig ist ein Renten-Entgeltpunkt im Osten 28,66
Euro wert und im Westen 30,45 Euro. Der Grund ist das niedrigere Lohnniveau
im Osten.
Für Rentner im Osten bedeutet das Gesetz größere Anhebungen ihrer Bezüge.
Aktiven Arbeitnehmern im Osten bringt die Neuregelung indes eine
Verschlechterung: Sie erwerben zurzeit mit demselben Lohn höhere
Rentenansprüche als im Westen, um das geringere Lohnniveau im Osten
auszugleichen. Diese Höherbewertung der Löhne wird schrittweise bis zum
Jahr 2025 abgebaut.
Die höheren Kosten bis zu 15,7 Milliarden Euro bis 2024 sollen größtenteils
die Beitragszahler aufbringen. Ab 2022 beteiligt sich der Bund mit einem
Zuschuss, der ab 2025 jährlich zwei Milliarden Euro beträgt. In diesem Jahr
überweist der Bund insgesamt rund 91 Milliarden Euro an die Rentenkasse.
Nach Berechnungen des Arbeits- und Sozialministeriums wird der Zuschuss
2020 auf mehr als 100 Milliarden Euro steigen müssen.
2 Jun 2017
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Rente
Ost-West
Andrea Nahles
Arbeit
Alten- und Pflegeheime
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