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# taz.de -- Brandanschlag auf Obdachlosen: Doch kein versuchter Mord?
> Vor einem halben Jahr hatten Jugendliche in Berlin neben einem
> Obdachlosen Feuer gelegt. Die Haftstrafen fielen teils milder aus als von
> der Staatsanwaltschaft gefordert.
Bild: Die Anklage lautete „versuchter Mord“; das Gericht urteilte nun: „v…
Berlin dpa | Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattacke gegen einen
schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist der Haupttäter zu
einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das
Berliner Landgericht ließ in seinem Schuldspruch am Dienstag den Vorwurf
des versuchten Mordes fallen und verhängte die Strafe gegen den 21-Jährigen
wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Attacke hatte
bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu
Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei
weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen
unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen
gemeinnützige Arbeit leisten.
Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt aus juristischer Sicht nicht
so schwer wie versuchter Mord. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft
gegen die sechs jungen Männer erhoben. Für den 21-Jährigen hatte die
Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes vier Jahre Haft gefordert. Dem
folgte das Gericht nun nicht.
Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen war vorgeworfen worden, in der
Weihnachtsnacht 2016 den Obdachlosen angezündet zu haben. Fahrgäste
löschten die Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Die
Angeklagten hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen.
Der 21-Jährige gab aber zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er
habe den Mann aber „nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen“.
Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun. Ein
siebter Mitangeklagter war bereits zuvor zu zwei Wochen Jugendarrest wegen
unterlassender Hilfeleistung verurteilt worden.
Dass der Fall so rasch aufgeklärt wurde, lag auch an Aufnahmen aus
Videokameras. Nach der Veröffentlichung von Bildern stellten sich die
meisten Verdächtigen. Zu erkennen war auf den Aufnahmen, dass die jungen
Männer vom Tatort flohen, ohne sich um den Obdachlosen zu kümmern.
14 Jun 2017
## TAGS
Gerichtsprozess
Schwerpunkt Obdachlosigkeit in Berlin
Minderjährige Geflüchtete
Brandanschlag
Obdachlosigkeit
Straffällige Jugendliche
Polizei Berlin
Berlin
Schwerpunkt Obdachlosigkeit in Berlin
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