Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit: Gesetzentwurf gescheitert
> Die Koalition wird die Rückkehr von Teilzeit- in Vollzeitstellen nicht
> erleichtern. Arbeitsministerin Nahles spricht vom „Druck der
> Arbeitgeber“.
Bild: Kein Interesse: Arbeitsministerin Andrea Nahles konnte sich in der Koalit…
Berlin taz | Als hätte man es geahnt: Das geplante Gesetz zum Rückkehrrecht
von Teil- in Vollzeit ist gescheitert. Das gab SPD-Arbeitsministerin Andrea
Nahles am Dienstag bekannt. „Das Kanzleramt hat mir mitgeteilt, dass eine
Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen ist“, sagte Nahles. Mit dem Gesetz
sollten vor allem Frauen die Möglichkeit erhalten, nach einer
Familienphase, in der sie ihre Arbeitsstunden reduzieren, wieder voll zu
arbeiten.
Derzeit arbeiten laut dem Statistikportal Eurostat rund 47 Prozent der
Frauen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren Teilzeit, aber nur 9 Prozent der
Männer. Die Frauen sind in der Regel Mütter, die aufgrund fehlender oder zu
geringer Kinderbetreuung einen Vollzeitjob nicht ausüben können. Für sie
hat die notwendige Arbeitszeitreduzierung häufig Folgen: Haben sie zu lange
ihre Stundenanzahl reduziert, können sie nur höchst selten auf ihre
Vollzeitstelle zurückkehren. Daraus resultiert der Spruch: Einmal Teilzeit,
immer Teilzeit.
Ministerin Nahles erklärte, dass das Scheitern vom „Druck der Arbeitgeber“
herrühre. Zudem würde Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Gesetz verhindern,
„das für hunderttausende Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle bereitet
hätte“.
Nahles hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf im November dem Kanzleramt
vorgelegt – und „auf Wunsch des Kanzleramts“ immer wieder mit
ArbeitgeberInnen verhandelt. Nicht wenige Unternehmen haben an einem
gesetzlich verankerten Rückkehrrecht auf Vollzeit kein Interesse. Sie
kritisieren, dass damit eine Personalplanung nicht mehr möglich sei.
Dem hält die Ökonomin und Genderforscherin Christina Klenner entgegen:
„Veränderungen bei Arbeitszeitmodellen sind immer mit
arbeitsorganisatorischen Konsequenzen verbunden. Senkt jemand seine
Arbeitsstunden ab – was ja schon lange möglich ist –, muss der Arbeitgeber
dafür Ersatz schaffen.“ Zudem hätten Gerichte längst entschieden, dass
dieser Mehraufwand den ArbeitgeberInnen zuzumuten ist. Ebenso müsse jedes
Unternehmen bei der Personalplanung umdenken, wenn jemand Stunden
aufstocken möchte.
Nahles sieht die „Schuld“ aber auch bei der Union: „Immer wenn ein Schritt
gemacht war, wurde noch einmal draufgesattelt.“ Am Ende sei klar geworden,
dass Union und ArbeitgeberInnen das Gesetz nicht wollen.
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD war Ende März zu Ende gegangen,
ohne Einigung über das Gesetzesvorhaben zu erzielen. Die SPD hatte ein
Rückkehrrecht für Beschäftigte in die Vollzeit in Betrieben ab 15
Mitarbeitern angepeilt, die Union beharrte aber auf einer Grenze von 200
Beschäftigten.
23 May 2017
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Teilzeit
Vollzeit
Andrea Nahles
Kanzleramt
Vollzeit
Teilzeitarbeit
Job
Arbeitslosigkeit
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Recht auf befristete Teilzeit: Zwischen Burundi und Namibia
Bei der Lohngleichheit von Männern und Frauen liegt Deutschland weit
hinten. Angela Merkel sorgt dafür, dass es auch dabei bleibt.
Soziologin über Arbeitszeitmodelle: „Frauen werden weiter diskriminiert“
Es wird kein Rückkehrrecht von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit geben: Für die
Soziologin Christina Mundlos ist das ein klarer Rechtsverstoß.
Kommentar Teilzeit von Frauen: Das Mantra Wahlfreiheit
Viele Mütter wollen mehr arbeiten. Aber sie finden keine Vollzeitjobs, so
das Ergebnis des neuen Fachkräfteberichts der Regierung.
Zahlen zum Arbeitsmarkt: Optimismus und Kosmetik
Die Politik ist optimistisch, 2014 soll sich der Arbeitsmarkt gut
entwickeln. Die Nöte von Geringbeschäftigten übersieht die Koalition
geflissentlich.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.