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# taz.de -- Kommentar Erwerbsminderungsrente: Kein komfortabler Ausweg
> Sie bedeutet den Abstieg unter das Existenzminimum. Ihre Erhöhung ist ein
> Schritt, um Krankheit als soziales Risiko stärker zu berücksichtigen.
Bild: Rücken kaputt, Job verloren, Abstieg unter das Existenzminimum?
Sie gilt als letzter Ausweg, um auszusteigen, wenn man nicht mehr kann: die
Erwerbsminderungsrente. Tausende durchlaufen jedes Jahr das Prozedere mit
Krankschreibungen, Reha, Begutachtung, oft Ablehnung. Es hält sich immer
noch das Gerücht, dass man über „die Erwerbsunfähigkeitsschiene“ vorzeit…
aus dem stressigen Job aussteigen und dann mit einer deutlich über
Sozialhilfeniveau liegenden Rente rechnen könnte. Es ist nur ein Gerücht.
711 Euro netto monatlich erhält im Durchschnitt, wer als Neuzugang eine
volle Erwerbsminderungsrente bezieht. 15 Jahre zuvor bekamen Neuzugänge 738
Euro, bei deutlich niedrigeren Preisen. Die Erwerbsminderungsrente bedeutet
oftmals den Abstieg unter das Existenzminimum. Die Altenpflegerin, die mit
60 Jahren, kaputten Nerven und kaputtem Rücken in die volle „EM“-Rente
geht, muss aufstockende Grundsicherung beantragen, wenn sie keinen besser
gestellten Partner hat.
Vielleicht ist das der Grund, warum die Zahl der Anträge auf diese Renten
nicht steigt. Man bleibt lieber als chronisch Kranke irgendwie im Job, als
eine mickrige Invalidenrente zu beantragen, die den Gang zum Sozialamt mit
der Offenlegung von Sparkonto, Autobesitz und Kleingarten nach sich zieht.
Abgesehen davon bekommen viele chronisch Kranke gar keine „EM“-Rente, weil
sie der Gutachter als arbeitstauglich beurteilt. Die stagnierende
Antragszahl und die über die Jahre gleichbleibenden Ablehnungsquoten
zeigen, dass die von der Wirtschaft beschworene Missbrauchsgefahr bei der
EM-Rente gering ist.
Das Gesetz aus dem Hause von Andrea Nahles (SPD) zur Erhöhung der
Erwerbsminderungsrenten, das am Donnerstagnachmittag im Bundestag
beschlossen wurde, ist daher ein richtiger Schritt, Krankheit als soziales
Risiko stärker zu berücksichtigen. Bitter allerdings, dass die Erhöhung
erst künftigen FrührentnerInnen zugutekommen soll.
2 Jun 2017
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Existenzminimum
Hartz IV
Rente
Vertriebene
Rente
Grüne
Rente
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