# taz.de -- Bundesrat stimmt Gesetzen zu: Frauen dürfen mehr wissen | |
> Ab sofort haben Arbeitnehmerinnen ein Recht darauf, zu erfahren, was ihre | |
> Kollegen verdienen. Im Bundesrat ging es zudem um die elektronische | |
> Fußfessel. | |
Bild: Gefahr fürs Gender Pay Gap? | |
Berlin epd/dpa | Frauen haben künftig mehr Möglichkeiten zur Durchsetzung | |
einer gleich hohen Bezahlung wie Männer. Bei seiner Plenarsitzung am | |
Freitag in Berlin stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zur Förderung von | |
Transparenz von Entgeltstrukturen“ zu, das der Bundestag Ende März | |
verabschiedet hatte. | |
Das Gesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht vor, | |
dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern | |
einen Auskunftsanspruch erhalten. Wenn sie dabei erfahren, dass mindestens | |
sechs Kollegen des anderen Geschlechts bei gleichwertiger Leistung mehr | |
verdienen als sie selbst, können sie eine Gehaltserhöhung verlangen. | |
Arbeitgeber mit mehr als 500 Angestellten werden in dem Gesetz zusätzlich | |
aufgefordert, die Entgeltgleichheit in ihrem Betrieb regelmäßig zu | |
überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen einzuleiten. Nach Angaben des | |
Statistischen Bundesamts lag im Jahr 2016 der durchschnittliche | |
Bruttostundenverdienst von Frauen mit 16,26 Euro im gesamten Arbeitsmarkt | |
um 21 Prozent niedriger als der von Männern (20,71 Euro). | |
Auf der Tagesordnung im Bundesrat stand auch das Thema Recycling. Das | |
Verpackungsgesetz, um das jahrelang gestritten wurde, passierte am Freitag | |
die letzte Hürde im Bundesrat. Ab 2019 müssen Geschäfte ihre Kunden demnach | |
über Schilder am Regal darüber informieren, wo Mehrwegflaschen stehen. | |
Damit will Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) den Anteil von | |
Mehrweg-Verpackungen steigern, der seit Jahren sinkt. Ab 2019 wird auch die | |
Pfandpflicht unter anderem auf Fruchtnektar-Schorlen ausgeweitet. | |
## „Gaffen“ wird bestraft | |
Künftig gibt es mehr Einsatzmöglichkeiten für die elektronische Fußfessel. | |
Der Bundesrat machte am Freitag den Weg dafür frei, sogenannte „Gefährder“ | |
nach der Haftentlassung mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. | |
Anders als bisher darf das Instrument dann beispielsweise zum Einsatz | |
kommen, wenn jemand wegen schwerer Staatsschutzdelikte hinter Gittern saß. | |
Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig schon nach einer zweijährigen | |
Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst wie bisher nach drei Jahren | |
Gefängnis. | |
Seit 2011 gibt es bereits die Möglichkeit, rückfallgefährdete Gewalt- und | |
Sexualverbrecher auf diesem Weg zu überwachen. Nun sollen so auch | |
potenzielle Terroristen besser kontrolliert und gegebenenfalls vom Besuch | |
bestimmter Orte abgehalten werden. | |
Schärfer vorgagangen werden soll in Zukunft auch bei Angriffen auf | |
Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute. Der Bundesrat billigte am | |
Freitag ein entsprechendes Gesetz der großen Koalition ohne Änderungen. In | |
Zukunft drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch | |
für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder | |
Unfallaufnahmen. | |
Zudem stellt das Gesetz auch das „Gaffen“ an Unfallstellen oder das | |
Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue | |
Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“. 2016 wurden | |
nach Regierungsangaben über 71 000 Polizisten Opfer von Gewaltdelikten, | |
11,2 Prozent mehr als im Jahr davor. | |
## „Mutterschutz wird zeitgemäßer“ | |
Ausgeweitet hat der Bundesrat aber nicht nur Bestrafendes – er hat am | |
Freitag auch dem Gesetz zur Reform des Mutterschutzes zugestimmt. Damit | |
können künftig auch Schülerinnen und Studentinnen die Regelung in Anspruch | |
nehmen. Es gilt also auch für sie eine sechswöchige Schutzfrist vor der | |
Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, und das | |
achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. | |
Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich die anschließende | |
Schutzfrist auf zwölf Wochen. Für Frauen mit einer Fehlgeburt nach der | |
zwölften Schwangerschaftswoche gibt es künftig einen Kündigungsschutz. Für | |
die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches | |
Genehmigungsverfahren eingeführt. | |
Zudem können Frauen auf eigenen Wunsch auch länger bis zur Geburt arbeiten. | |
Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, falls die | |
Betroffene das möchte. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte | |
dazu: „Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen | |
Anforderungen an.“ | |
12 May 2017 | |
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