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# taz.de -- Kolpingstiftung in Paraguay: Whistleblowerin unter Druck
> Für Brigitte Fuzellier soll im Rahmen eines Förderprojekts eine Person
> unentgeltlich gearbeitet haben. Gegen sie wird ein Verfahren eröffnet.
Bild: Whistleblower haben es nicht leicht
Buenos Aires taz | Bei der juristischen Verfolgung der Whistleblowerin
Brigitte Fuzellier gibt die deutsche Kolpingstiftung in Paraguay keine
Ruhe. Der ehemaligen Geschäftsführerin wird vorgeworfen, dass sie im Rahmen
eines Förderprojekts der deutschen Botschaft für Behinderte eine Person
unentgeltlich für sich arbeiten ließ.
Das Projekt wurde von der Kolpingstiftung Paraguay durchgeführt. Die
Anzeige war 2013 von ihrem Nachfolger erstattet worden und schlummerte drei
Jahre in der Schublade der Justiz, ohne dass Fuzellier über sie in Kenntnis
gesetzt wurde. Jetzt stimmte die paraguayische Justiz der Eröffnung eines
Gerichtsverfahrens zu. Fuzellier bestreitet die gegen sie erhobenen
Vorwürfe.
Fuzellier hatte Anfang 2010 Korruptionsvorwürfe gegen ihre Amtsvorgänger in
der Kolpingstiftung Paraguay erhoben. So sollen zwischen 2002 und 2007 beim
Neubau eines Stiftungshauses über eine Million Dollar europäischer
Entwicklungsgelder hinterzogen worden sein.
Vom deutschen Entwicklungsministerium (BMZ) und der EU hatte die
Kolpingstiftung bis 2007 rund 1,4 Millionen Euro bekommen. Nach einer
BMZ-Prüfung musste Kolping Deutschland 241.000 Euro an die Bundesregierung
zurückzahlen. Ende September 2010 wurde Fuzellier nach einer Entscheidung
des Vorstands der Kolpingstiftung Paraguay fristlos entlassen. Am selben
Tag wurde Olaf von Brandenstein zum Nachfolger ernannt.
Anstatt die Aufklärung der Vorwürfe voranzutreiben, brachte von
Brandenstein in Paraguay ein Verfahren wegen Verleumdung gegen Fuzellier
auf den Weg. Ihm war aus Deutschland eine vertrauliche E-Mail von Fuzellier
an Kolping Deutschland zugespielt worden.
## Dank Spenden musste sie nicht ins Gefängnis
Ein Gericht in Paraguay verurteilte daraufhin Fuzellier 2013 zu einer
Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Im März 2015 scheiterte ihre
Berufung vor dem obersten Gerichtshof in Paraguay, der durch die Streichung
der Bewährung das Strafmaß erhöhte. 2016 hätte sie die Haftstrafe antreten
oder eine Geldstrafe von umgerechnet 24.000 Euro zahlen müssen.
Nachdem Fuzellier 2016 mithilfe einer Spendenkampagne erfolgreich [1][vor
dem Gang ins Gefängnis bewahrt] werden konnte, wurde die jetzt zur
Verhandlung kommende Anzeige reaktiviert.
Erste Konsequenz: Brigitte Fuzellier darf Paraguay bis zur möglichen
Verhandlung im kommenden Jahr nicht verlassen. „Eine katholische
Organisation, die nur auf eine Rache aus ist, passt einfach nicht in mein
Konzept“, sagt die streitbare Whistleblowerin und bittet gleichfalls um
Unterstützung.
„Irgendjemand Wichtigem müssen wir damals mit unserer Anzeige gewaltig auf
die Füße getreten sein. Es darf nicht sein, dass jene juristisch verfolgt
werden, die sich um Aufklärung bemühen“, so Fuzellier. Olaf von
Brandenstein ließ eine Anfrage der taz unbeantwortet.
22 May 2017
## LINKS
[1] /Kolpingstiftung-in-Paraguay/!5284907
## AUTOREN
Jürgen Vogt
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Paraguay
Whistleblower
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