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# taz.de -- Kolping-Prozess in Paraguay: Freispruch für Whistleblowerin
> Brigitte Fuzellier, Whistleblowerin und ehemalige Geschäftsführerin der
> Kolpingstiftung Paraguay, gewinnt gegen ihren früheren Arbeitgeber.
Bild: So war das alles von ihm nicht geplant: Verbandsgründer Adolph Kolping
Im Prozess gegen die Whistleblowerin und ehemalige Geschäftsführerin
Brigitte Fuzellier ist die Kolpingstiftung Paraguay auf ganzer Linie
gescheitert. Am Freitag sprach das Gericht Fuzellier vom Vorwurf des
Vertrauensbruchs in allen Punkten frei. „Nach acht Jahre hat die Verfolgung
durch Kolping ein Ende. Meine Existenz ist zerstört, aber die Wahrheit hat
gesiegt“, sagte Fuzellier der taz.
Die Kolpingstiftung Paraguay hatte Fuzellier unter anderem vorgeworfen, sie
hätte Personen im Rahmen von Projekten für Behinderte unentgeltlich für
sich arbeiten lassen. Im Fall eines Schuldspruchs hätten ihr bis zu vier
Jahren Gefängnis gedroht. Die Projekte waren von der deutschen Botschaft in
Asunción gefördert und von der Stiftung durchgeführt worden.
Der Prozess brachte denn auch diplomatische Aktivitäten mit sich. „Um Druck
auf das Gericht auszuüben, hatten der Kläger und sein Anwalt den Eindruck
erweckt, sie würden im Namen der Botschaft und der deutschen Regierung
handeln. Dem hat die deutsche Botschaft eindeutig widersprochen“,
kommentierte Fuzelliers Verteidiger Max Narváez Matto. Bereits zu Beginn
des Prozesses hatte die Botschaft im März die korrekte Abwicklung der
Projekte schriftlich bestätigt.
Fuzellier hatte Anfang 2010 Korruptionsvorwürfe gegen ihre Amtsvorgänger in
der Paraguayer Stiftung erhoben. So sollen zwischen 2002 und 2007 beim
Neubau eines Stiftungshauses über eine Million Euro europäischer
Entwicklungsgelder hinterzogen worden sein. Vom deutschen
Entwicklungsministerium (BMZ) und der EU hatte die Kolpingstiftung bis 2007
rund 1,4 Millionen Euro bekommen. Nach einer BMZ-Prüfung musste Kolping
Deutschland 241.000 Euro an die Bundesregierung zurückzahlen.
Ende September 2010 entschied der Vorstand der Kolpingstiftung Paraguay,
Fuzellier fristlos zu entlassen. Doch anstatt die Vorwürfe weiter
aufzuklären, startete der neue Geschäftsführer Olaf von Brandenstein einen
juristischen Feldzug gegen Fuzellier. Ein erstes Verfahren wegen
Verleumdung endete im März mit einer Strafe von umgerechnet 24.000 Euro für
Fuzellier. Nur eine internationale Spendenkampagne rettete sie vor dem
sonst drohenden Gang ins Gefängnis.
Die Kolpingstiftung ließ eine Anfrage der taz unbeantwortet und äußerte
sich zu dem jetzt gesprochenen Urteil nicht.
1 Jul 2018
## AUTOREN
Jürgen Vogt
## TAGS
Kolpingwerk
Paraguay
Whistleblower
Kolping-Stiftung
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Kolpingwerk
Entwicklungszusammenarbeit
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