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# taz.de -- Kolpingstiftung in Paraguay: Spende rettet Whistleblowerin
> Die Exgeschäftsführerin der deutschen Kolpingstiftung in Paraguay muss
> doch nicht in den Knast. Bedanken kann sie sich bei einem Geschäftsmann.
Bild: Glück gehabt: Spender wendeten die Haftstrafe ab
Buenos Aires taz | Brigitte Fuzellier muss nicht ins Gefängnis. Kurz vor
Ablauf der Zahlungsfrist Ende vergangener Woche steuerte ein Geschäftsmann
die noch fehlende Restsumme per Schnellkurier bei. Damit konnte Fuzellier
ihre Geldstrafe begleichen, die Haftanordnung wurde aufgehoben.
Paraguays oberste Richter hatten die ehemalige Geschäftsführerin der
Kolpingstiftung Paraguay zu 18 Monaten Gefängnis oder einer Zahlung einer
Geldstrafe von umgerechnet 24.000 Euro verurteilt. Fuzellier machte
daraufhin öffentlich, dass sie die Summe nicht aufbringen kann. „Die
Unterstützungswelle war überwältigend“, sagt die Whistleblowerin. Weltweit
führte der Vorgang zu Solidaritätsbekundungen und Geldspenden. „Aus Japan,
Mexiko, den USA und aus Deutschland, von überall her kam moralischer und
finanzieller Zuspruch“, so Fuzellier.
Fuzellier hatte Anfang 2010 Korruptionsvorwürfe gegen ihre Amtsvorgänger in
der Kolpingstiftung Paraguay erhoben. So sollen zwischen 2002 und 2007 bei
dem Neubau eines Stiftungshauses über eine Million Dollar europäischer
Entwicklungsgelder hinterzogen worden sein. Vom deutschen
Entwicklungsministerium (BMZ) und der EU hatte die Kolpingstiftung bis 2007
rund 1,4 Millionen Euro bekommen. Nach einer BMZ-Prüfung musste Kolping
Deutschland 241.000 Euro an die Bundesregierung zurückzahlen.
Doch anstatt die Ungereimtheiten aufzuklären, starteten die
Verantwortlichen offensichtlich einen Rachefeldzug gegen Fuzellier. Ende
September 2010 wurde sie nach einer Entscheidung des Vorstands der
Kolpingstiftung Paraguay fristlos entlassen. Am selben Tag wurde Olaf von
Brandenstein als ihr Nachfolger ernannt.
## Mail geriet in falsche Hände
Fuzellier wandte sich mit einer privaten Mail an zwei Mitarbeiter bei
Kolping in Deutschland, in der sie schrieb, dass ihrem Nachfolger in
Paraguay ein schlechter Ruf anhafte. „Diese Mail geriet in falsche Hände
und die Anwälte von Kolping versuchten, in Deutschland ein
Verleumdungsverfahren auf den Weg zu bringen.“ Dies wurde aber mit dem
Verweis auf den privaten Charakter der Mail von der deutschen Justiz
abgelehnt.
Anders in Paraguay, wo die Justiz die Klage zuließ. „Das hat viele
hierzulande empört“, erklärt Fuzellier die große Unterstützung auch in
Paraguay. „Die angestrengten Prozesse hatten nur das Ziel, mich moralisch
und wirtschaftlich zu zerstören“, sagt sie. Moralisch war Fuzellier zwar
nicht zu brechen, ihr wirtschaftlicher Schaden ist aber immens: Ihr
Exportgeschäft mit Naturschwämmen, dem zahlreiche Kleinbauern zulieferten,
musste sie zumachen.
20 Mar 2016
## AUTOREN
Jürgen Vogt
## TAGS
Entwicklungszusammenarbeit
Schwerpunkt Korruption
Whistleblower
Spenden
Justiz
Kolping-Stiftung
Kolpingwerk
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