# taz.de -- Loveparade-Katastrophe in Duisburg: Verfahren muss eröffnet werden | |
> Lange sah es so aus, als würde es nach der Katastrophe bei der Loveparade | |
> mit 21 Toten kein Strafverfahren geben. Jetzt droht zehn Angeklagten die | |
> Verurteilung. | |
Bild: Die Treppe, über die so viele der Massenpanik bei der Loveparade in Duis… | |
Düsseldorf afp | Das Strafverfahren zur Aufarbeitung der | |
Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Juli 2010 in Duisburg [1][muss nun | |
doch eröffnet werden]. Dies entschied das zuständige Oberlandesgericht | |
(OLG) Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Montag nach Beschwerden der | |
Staatsanwaltschaft und von Opferanwälten. | |
Das Landgericht Duisburg [2][hatte im April 2016 ein Verfahren gegen die | |
zehn Angeklagten abgelehnt], weil die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mit | |
den vorgelegten Beweismitteln angeblich nicht erhärtet werden könnten. | |
Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am | |
Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und hunderte | |
weitere verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb | |
Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des | |
Loveparade-Veranstalters. | |
Das OLG hält nun im Gegensatz zum Landgericht eine Verurteilung der | |
Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung im Amt „für hinreichend | |
wahrscheinlich“. Dem OLG zufolge „drängt es sich nach dem | |
Ermittlungsergebnis auf“, dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen | |
Pflichtverletzungen die Ursache für den Tod oder die Verletzungen der | |
Loveparade-Besucher waren. Den Termin für die Hauptverhandlung muss nun das | |
Landgericht Duisburg festlegen. | |
24 Apr 2017 | |
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