# taz.de -- Urteil gegen Atomkraftgegner: Gorleben-Klagen gescheitert | |
> Gorleben könnte immer noch ein Atommüllendlager werden. Die Klagen gegen | |
> die Veränderungssperre wurden zurückgewiesen. | |
Bild: Der Bund hält sich die Nutzung von Gorleben als Endlager offen | |
Lüneburg/Gorleben epd/dpa | Atomkraftgegner sind im Streit um Gorleben als | |
möglichen Endlager-Standort für hoch radioaktiven Atommüll erneut mit zwei | |
Klagen gescheitert. Mit den am Donnerstag vom Niedersächsischen | |
Oberverwaltungsgericht zurückgewiesenen Berufungen wollten sie sich gegen | |
die Ende März auslaufende Veränderungssperre für den Salzstock wehren. | |
Greenpeace und ein privater Grundbesitzer wollen so seit Jahren verhindern, | |
dass sich der Bund eine mögliche Nutzung des Salzstocks Gorleben als | |
Endlager offenhält. | |
Die Sperre verbietet für den Gorlebener Salzstock unterhalb einer | |
bestimmten Tiefe Maßnahmen, die einer Erkundung als möglichem | |
Endlagerstandort entgegenstehen. Nicht zulässig sind dort etwa Bohrungen | |
nach Öl und Gas und die von Atomkraftgegnern aus dem Wendland beabsichtigte | |
Förderung von Salz. | |
Im Zuge der Neufassung des Endlagersuchgesetzes hatte | |
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vor kurzem allerdings | |
erklärt, die Veränderungssperre werde nicht über den 31. März 2017 hinaus | |
verlängert. Somit würden alle infrage kommenden Endlagerstandorte künftig | |
gleich behandelt. | |
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace und der Großgrundbesitzer und | |
Atomkraftkritiker Fried Graf von Bernstorff aus dem Landkreis | |
Lüchow-Dannenberg ziehen schon seit langem juristisch gegen die | |
Veränderungssperre zu Felde. | |
Die Klagen seien nicht begründet, urteilte das in Lüneburg ansässige | |
Gericht am Donnerstag. Die von der Bundesregierung angeordnete | |
Veränderungssperre sei zulässig, um die Standorterkundung für Anlagen zur | |
Endlagerung radioaktiver Abfälle fortzusetzen und zu sichern. Mit seinem | |
Urteil zog das Oberverwaltungsgericht einen Schlussstrich unter diese | |
Auseinandersetzung. Es ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht | |
nicht zu. | |
16 Mar 2017 | |
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