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# taz.de -- Urteil zum Kachelmann-Prozess: Foto trotz Karohemd
> Wo beginnt die Privatsphäre, wenn der Prozess ein zeitgeschichtliches
> Ereignis ist? Karlsruhe gibt „Bild“ gegen Kachelmann recht.
Bild: Dieses Foto verletzt nicht die Privatsphäre
Die Bild-Zeitung durfte ein Foto von Wettermoderator Jörg Kachelmann
verbreiten, das ihn vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigt. Das
Bundesverfassungsgericht gab jetzt einer Klage des Springer Verlags statt.
Jörg Kachelmann war 2010 von seiner damaligen Freundin wegen Vergewaltigung
angezeigt worden. Das Landgericht Mannheim sprach ihn später aus Mangel an
Beweisen frei. 2016 stellte dann das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
fest, dass die Anschuldigungen falsch waren. Während des Mannheimer
Verfahrens gab es eine umfangreiche Presseberichterstattung. Kachelmann
wehrte sich mit Klagen gegen die Ausbreitung von Details, aber auch gegen
Fotos, die er zu privat fand.
Im konkreten Rechtsstreit ging es um zwei Fotos von Kachelmann, die ihn im
Umfeld der Kanzlei seiner damaligen Verteidigerin zeigen. Beim ersten stand
Kachelmann vor der Kanzlei auf dem Gehweg. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln
entschied im Dezember 2013, dass der Gang zu seiner Verteidigerin noch dem
äußeren Bereich seiner Privatsphäre zuzurechnen sei. Sein Karohemd
signalisiere, dass er sich noch als private Person sehe.
Das sah eine dreiköpfige Kammer des Bundesverfassungsgerichts nun anders.
Das OLG habe die „Tragweite der Pressefreiheit nicht hinreichend beachtet“.
Kachelmann sei im „öffentlichen Verkehrsraum“ fotografiert worden. Das sei
keine „durch räumliche Privatheit geprägte Situation“ gewesen. Kachelmann
habe als prominenter Angeklagter in einem Prozess, der ein
„zeitgeschichtliches Ereignis“ war, an dieser Stelle mit Fotografen rechnen
müssen.
Anders entschied Karlsruhe in einem zweiten Verfahren. Darin ging es um ein
Bild von Kachelmann im Innenhof der Kanzlei. Diese Situation sei durch
„räumliche Privatheit“ geprägt gewesen, da der Hof vom öffentlichen
Straßenraum nur „eingeschränkt einsehbar“ war. Dieses Foto sei zu Recht
beanstandet worden.
15 Mar 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Jörg Kachelmann
Privatsphäre
Schwerpunkt Pressefreiheit
Bild-Zeitung
Kai Diekmann
Presserecht
Jörg Kachelmann
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