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# taz.de -- Pressefreiheit in der Türkei: Verhaftete Journalistin frei
> Aysel Işık, Reporterin bei der Frauen-Nachrichtenagentur JINHA, wurde im
> November 2016 festgenommen. Nun wurde sie aus der U-Haft entlassen.
Bild: Große Teile der Stadt Şırnak wurden dem Erdboden gleichgemacht
Berlin taz | Die türkische Reporterin Aysel Işık ist am 1. März nach mehr
als drei Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Sie war eine
von mehr als 150 inhaftierten Journalist*innen in der Türkei. Işık hatte
für die ausschließlich von Frauen [1][betriebene Nachrichtenagentur Jin
Haber] (JINHA) aus der südosttürkischen Stadt Şırnak berichtet.
[2][Im März 2016 war in Şırnak eine Ausgangssperre] verhängt worden. Bei
dem Militäreinsatz der türkischen Armee gegen die PKK wurde die Stadt in
den folgenden Monaten fast vollkommen zerstört; 65.000 der ursprünglich
rund 70.000 Einwohner*innen wurden vertrieben. Aysel Işık schrieb vor allem
über die Probleme von Frauen und Kindern, die aufgrund der monatelangen
Militäroperationen in ihr Zuhause verloren hatten.
Sie war eine der wenigen Reporter*innen, die während der Ausgangssperre aus
Şırnak berichtete. In einem Interview mit Haber Nöbeti, einem
Bereitschaftsdienst von Journalist*innen, die aus dem Westen der Türkei zur
Berichterstattung in die kurdischen Regionen reisten, sagte sie bereits im
April 2016: „Wir sind hier damit konfrontiert, dass wir jeden Augenblick
festgenommen werden und in Untersuchungshaft kommen können.“
Kurz nach der Lockerung der Ausgangssperre Mitte November 2016 nahmen
Spezialkräfte Işık am 21. November 2016 während ihrer Recherche auf der
Straße fest. Der Reporterin wurde die „Mitgliedschaft in einer illegalen
Vereinigung“ vorgeworfen. Auch ihre Arbeit für die Nachrichtenagentur
JINHA, die im Oktober 2016 per Notstandsdekret geschlossen wurde, wurde ihr
zur Last gelegt.
Die Frauenagentur hatte es sich zur Aufgabe gemacht, der männlich geprägten
Berichterstattung eine weibliche Perspektive entgegenzusetzen und dadurch
die Sprache in den Medien zu verändern. Auf Grundlage von Fotos und
Berichten über die Situation in Şırnak, die sie in Sozialen Medien geteilt
hatte, wurde Işık in Untersuchungshaft genommen.
In der Anhörung beim Prozessbeginn am 1. März äußerte sich Işık per
Telefonschaltung: „Ich bin Journalistin. Meine Artikel und Posts in den
Sozialen Medien hatten ausschließlich den Zweck der Berichterstattung.“ Das
Gericht entschied daraufhin, die JINHA-Reporterin aus der Haft zu
entlassen. Laut türkischen Medienberichten konnte Işık das Gefängnis in
Urfa noch am selben Abend verlassen. Sie wurde von ihren Freundinnen
empfangen und sagte, dass sie weiterhin als Reporterin aus den kurdischen
Regionen berichten werde.
2 Mar 2017
## LINKS
[1] /Frauenproteste/!5381218
[2] /Ausnahmezustand-im-Kurdengebiet/!5376689
## AUTOREN
Elisabeth Kimmerle
## TAGS
Pressefreiheit in der Türkei
Journalismus
Ausnahmezustand
Reiseland Türkei
Schwerpunkt Türkei
Pressefreiheit in der Türkei
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