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# taz.de -- Debatte Besoldung von Bundesrichtern: Transparenz statt Verbote
> Generelle Obergrenzen für Nebeneinkünfte bei Bundesrichtern sind nicht
> nötig. Die Nebeneinkünfte sollten aber offengelegt werden.
Bild: Hohe Nebeneinkünfte bei Bundesrichtern sind Einzelfälle
Man kann die Nebeneinkünfte von Richtern am Bundesgerichtshof schlecht
[1][mit dem Fall Wendt] vergleichen. Rainer Wendt, der Vorsitzende der
Deutschen Polizeigewerkschaft, ließ sich vom Staat bezahlen, obwohl er nur
noch für seine Gewerkschaft tätig war. Weitere Nebeneinnahmen aus
Aufsichtsratsmandaten verschwieg er seinem Arbeitgeber, dem Land
Nordrhein-Westfalen, obwohl sie meldepflichtig waren.
Die Bundesrichter dagegen werden vom Staat bezahlt und arbeiten im
Wesentlichen auch für den Staat. Dass sie Nebentätigkeiten verschweigen,
ist bisher nicht bekannt geworden. Für Irritationen hat nur die Höhe der
Nebeneinkünfte gesorgt, wenn etwa ein vorsitzender Richter nebenbei das
Doppelte seiner staatlichen Besoldung verdient. Wie der Bundesgerichtshof
jetzt offengelegt hat, handelt es sich dabei aber nur um Einzelfälle.
Richter müssen Streitfälle und Streitfragen entscheiden. Deshalb ist ihre
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit so wichtig. Die bloßen Summen von
Nebeneinkünften sagen dabei nichts über die Gefahren für die richterliche
Unabhängigkeit aus.
Ist ein Richter, der zugleich erfolgreicher Buchautor ist, nun von seinem
Verlag abhängig oder von seinen Lesern? Pauschal lässt sich das nicht
beurteilen. Es geht die Öffentlichkeit auch wenig an, ob ein Richter sich
in seiner Freizeit nur erholt oder sich aktiv betätigt, indem er Schach
spielt oder Vorträge hält. Entscheidend ist, dass er seine Arbeit in hoher
Qualität erledigt.
Generelle Verbote oder Obergrenzen für Nebeneinkünfte sind bei
Bundesrichtern daher nicht erforderlich. Weil allerdings das öffentliche
Vertrauen in die Unabhängigkeit der Richter so wichtig ist, wäre es aber
doch sinnvoll, wenn sie die Herkunft ihrer Nebeneinkünfte offenlegten. Dann
sieht jeder, ob der Vorsitzende des Banken-Senats ständig gut bezahlte
Vorträge bei den Verbänden der Bankwirtschaft hält.
10 Mar 2017
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rainer Wendt
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Transparenzgesetz
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