# taz.de -- Nebeneinkünfte von Verfassungsrichtern: Selbstverordnete Offenheit | |
> Bundesverfassungsrichter legen erstmals Nebeneinkünfte offen. Im | |
> Vergleich zu Top-Verdienern unter den Bundesrichtern wirken die fast | |
> mickrig. | |
Bild: Bis zu 30.000 Euro verdienten Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts… | |
KARLSRUHE dpa | Zum ersten Mal in der Geschichte des | |
Bundesverfassungsgerichts haben die Richter ihre jährlichen Nebeneinkünfte | |
veröffentlicht. Diese lagen 2018 bei maximal 30.000 Euro brutto pro Person, | |
wie aus der Übersicht hervorgeht, die das Gericht in Karlsruhe am Freitag | |
auf seiner Internetseite einstellte. | |
Diesen Spitzenwert erzielte der Richter Peter Huber. Sein Kollege Peter | |
Müller liegt mit 22.500 Euro auf dem zweiten Platz. Gerichtspräsident | |
Andreas Voßkuhle verdiente neben seinem Amt rund 20.000 Euro. Andere | |
Richter hatten gar keine Nebeneinkünfte oder gaben kleinere Summen von | |
mehreren Hundert oder wenigen Tausend Euro an. | |
Die 16 Verfassungsrichter hatten sich im November 2017 Verhaltensleitlinien | |
gegeben. Darin ist auch die Offenlegung der Nebeneinkünfte vereinbart. Den | |
Leitlinien zufolge darf die Tätigkeit neben dem Amt „die Erledigung der | |
spruchrichterlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigen“. Gegen Bezahlung | |
erlaubt sind Vorträge, Publikationen und die Mitwirkung an Veranstaltungen, | |
aber nur insoweit, „als dies das Ansehen des Gerichts nicht beeinträchtigen | |
und keine Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und | |
Integrität seiner Mitglieder begründen kann“. | |
Verglichen mit den Nebeneinkünften mancher Bundesrichter sind die Beträge | |
eher bescheiden. Die Grünen im Bundestag hatten diese Zahlen Ende 2016 bei | |
der Bundesregierung abgefragt. Die Top-Verdiener waren damals ein nicht | |
namentlich genannter Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) mit 300.666 Euro | |
im Jahr 2015, ein Richter des Bundesfinanzhofs mit 158.686 Euro (2016) und | |
ein Richter des Bundesarbeitsgerichts mit 156.245 Euro (2014). Ein | |
einzelner BGH-Richter brachte es demnach zwischen 2010 und 2016 auf | |
insgesamt 1,76 Millionen Euro. | |
15 Feb 2019 | |
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Rainer Wendt | |
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