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# taz.de -- Urteil: Abgeordnete müssen Jobs offenlegen
> Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten müssen transparent bleiben:
> Das Verfassungsgericht hat die Klage einiger Parlamentarier abgewiesen.
Bild: Gerade mit dem Nebenjob beschäftigt? Mäßig gefüllter Bundestag
KARLSRUHE taz/afp Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte aus Nebenjobs
offenlegen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am
Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach gehen von
Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten "besondere Gefahren für die
Unabhängigkeit" der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb "Anspruch
darauf" zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter
Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an
einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber "nachrangig". Damit
scheiterte die Klage von Parlamentariern aus Union, SPD und FDP gegen den
vom Bundestag 2005 beschlossen Verhaltenskodex.
Das Karlsruher Urteil erging mit vier gegen vier Richterstimmen. Die Klage
musste deshalb gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz insgesamt
abgelehnt werden. Nach Auffassung der vier Richter, die sich gegen die
Klage ausgesprochen haben, liegt die Annahme "nicht fern", dass Einnahmen
aus Nebentätigkeiten "Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können".
Der Gesetzgeber durfte deshalb 2005 die Transparenzregelung beschließen.
Sie sieht vor, dass der Bundestag die Quellen der Nebeneinkünfte
veröffentlichen und die Mandatsträger dabei angeben müssen, ob sie im Monat
zusätzlich zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder mehr als 7000
Euro verdienen.
4 Jul 2007
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Nebeneinkünfte
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