| # taz.de -- Urteil: Abgeordnete müssen Jobs offenlegen | |
| > Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten müssen transparent bleiben: | |
| > Das Verfassungsgericht hat die Klage einiger Parlamentarier abgewiesen. | |
| Bild: Gerade mit dem Nebenjob beschäftigt? Mäßig gefüllter Bundestag | |
| KARLSRUHE taz/afp Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte aus Nebenjobs | |
| offenlegen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am | |
| Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach gehen von | |
| Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten "besondere Gefahren für die | |
| Unabhängigkeit" der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb "Anspruch | |
| darauf" zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter | |
| Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an | |
| einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber "nachrangig". Damit | |
| scheiterte die Klage von Parlamentariern aus Union, SPD und FDP gegen den | |
| vom Bundestag 2005 beschlossen Verhaltenskodex. | |
| Das Karlsruher Urteil erging mit vier gegen vier Richterstimmen. Die Klage | |
| musste deshalb gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz insgesamt | |
| abgelehnt werden. Nach Auffassung der vier Richter, die sich gegen die | |
| Klage ausgesprochen haben, liegt die Annahme "nicht fern", dass Einnahmen | |
| aus Nebentätigkeiten "Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können". | |
| Der Gesetzgeber durfte deshalb 2005 die Transparenzregelung beschließen. | |
| Sie sieht vor, dass der Bundestag die Quellen der Nebeneinkünfte | |
| veröffentlichen und die Mandatsträger dabei angeben müssen, ob sie im Monat | |
| zusätzlich zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder mehr als 7000 | |
| Euro verdienen. | |
| 4 Jul 2007 | |
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| Nebeneinkünfte | |
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