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# taz.de -- Kommentar zu Bausparverträgen: Ist der Ruf erst ruiniert
> Die Bausparkassen dürfen jetzt Verträge einseitig kündigen. Kein Skandal,
> sagen manche, die Sparer haben ja auch nicht eingelöst. Ist das wirklich
> fair?
Bild: Nur Luftschlösser gebaut? So zumindest dürften sich manche Sparer jetzt…
Ein langfristiger Vertrag, [1][bei dem Zinsen eine Rolle spielen], ist
immer eine Wette: Die Bank oder die Bausparkasse wettet darauf, dass die
Wirtschaft im Allgemeinen und die Zinsen im Speziellen sich so entwickeln,
dass sie dabei einen guten Deal macht. Der Verbraucher wettet darauf, dass
er zumindest keinen grottenschlechten Deal macht. Denn wie bei einer Wette
gilt auch hier: Die besseren Karten hat der Beteiligte mit dem
Informationsvorsprung und den meisten Juristen, und das ist nun mal in der
Regel das Geldinstitut.
Doch nun hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil, dass die Institute
[2][gut verzinste Altverträge kündigen dürfen], leider auch noch den
kleinen, unwahrscheinlichen Fall, dass der Kunde nicht nur keinen
grottenschlechten, sondern einen ganz guten Deal macht, abgeschafft. Das
Risiko der Wette liegt damit genau auf einer Seite: beim Kunden. Das ist
nicht nur unfair, sondern widerspricht auch der eigenen Werbestrategie der
Institute, die das Bausparen jahrelang als flexible Anlageform bewarben.
Zumal sie mit den heute ungewollten Kunden über Jahre ganz gut Geld
verdient haben. Und sollte den Instituten umgekehrt bei längerer Zahlung
der vereinbarten Zinssätze der Bankrott drohen, spräche das nicht gerade
für umsichtiges Wirtschaften.
Man kann jetzt überlegen, was das Urteil für das Vertrauen in Banken,
Bausparkassen und Geldanlagen bedeutet, aber erstens ist das vermutlich
spätestens seit der Finanzkrise eh nur noch in Spuren vorhanden, und
zweitens ist Vertrauen vielleicht nicht unbedingt die Maßeinheit für
Beziehungen zu Banken.
Was es aber braucht: Rechtssicherheit. Verträge müssen eingehalten werden.
Die Institute selbst fordern das häufig genug von ihren Kunden, und das,
selbst wenn das eigene Geschäftsgebaren eher unredlich ist – man denke an
überhöhte Dispozinsen. Aber vielleicht ist das Teil des Problems: Wer
ohnehin keinen Ruf mehr zu verlieren hat, muss sich um
Verbraucherfreundlichkeit auch nicht kümmern.
22 Feb 2017
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## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Banken
Zinsen
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Zinspolitik
Deutsche Bank
Stiftung Warentest
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