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# taz.de -- Bausparverträge der Deutschen Bank: Bausparern droht Verlust von Z…
> Bausparverträge waren mal lukrativ für Banken, bei den derzeit niedrigen
> Zinsen sind sie es nicht. Die Deutsche Bank versucht, Kunden loszuwerden.
Bild: Sind die Zinsen für den Häuserbau weg? Neubausiedlung bei München
Berlin taz | Die Deutsche Bank droht langjährigen Bausparern mit dem
Verlust fast aller Zinsen. „Bei einer Kündigung durch die Deutsche Bank
Bauspar AG gehen Ihre Sonderzinsen … verloren“, heißt es in einem Brief an
eine Kundin des Instituts, der der taz vorliegt. Das sind oft drei Viertel
der Zinsen. Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass sie angesichts des
hohen Kontostandes des Bausparers bald kündigen dürfe.
Will der Kunde die aufgelaufenen Sonderzinsen behalten, muss er selbst
kündigen – und verliert den lukrativen Vertrag; derart rentable
Bausparangebote gibt es heute nicht mehr. Eine Sprecherin des größten
deutschen Geldhauses bestätigte, dass das Schreiben an mehrere Sparer
verschickt wird. „Dreist“ sei dieses Vorgehen, sagt Finanzexperte Niels
Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Das ist nur eine von vielen Methoden, mit denen Bausparkassen versuchen,
Kunden aus alten Verträgen herauszudrängen. Mehreren Hunderttausend Sparern
wurde bereits gekündigt. Denn viele Verträge, die vor Beginn der
Niedrigzinsphase im Euroraum 2008 abgeschlossen worden sind, bieten zum
Beispiel 4 Prozent Zinsen. Seit die Leitzinsen gesunken sind und jetzt
sogar bei 0 Prozent liegen, sind die Altverträge für Banken
unwirtschaftlich.
Verbraucherschützer Nauhauser pocht jedoch darauf, man habe den Kunden die
Verträge auch mit dem Argument verkauft, wer kein Darlehen brauche, bekäme
einen Sonderzins. „Und jetzt will die Bank den Zins nicht zahlen, nur weil
sie selbst den Vertrag kündigt? Auf so eine Idee muss man erst mal kommen.“
Möglicherweise ist diese Praxis auch illegal: „Die Bank würde den
Vertragszweck aushöhlen, der auch gerade in der Erzielung von Sonderzinsen
liegt“, sagt Nauhauser. Wenn sich betroffene Kunden an die
Verbraucherzentrale wenden, würde diese eine Abmahnung wegen Verstoßes
gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb prüfen. Tatsächlich hatte etwa
die Deutsche Bank die Kunden in solche Verträge mit Slogans wie
„konditionsstark, flexibel und ohne Zinsrisiko“ gelockt.
Ob die Vertragsbedingungen das Vorgehen der Bank erlauben, ist unklar. Sie
sind für Laien kaum verständlich. An keiner Stelle steht direkt, dass der
Sonderzins wegfällt, wenn die Bank später als 7 Jahre nach Vertragsbeginn
kündigt. Die Bank beruft sich auf eine Klausel, wonach „Voraussetzung für
die Gewährleistung des Sonderzinses“ bei Kündigung durch das Institut sei,
dass der Kunde zuvor Sparbeiträge nicht erbracht hat. Daraus leitet das
Geldhaus ab, dass es bei nicht säumigen Sparern den Sonderzins wieder
einziehen darf. Wer also seine Beiträge nicht zahlt, kriegt am Ende den
Zins – und wer seine Verpflichtungen erfüllt, geht leer aus.
Die Bank erklärte, durch das der taz vorliegende Schreiben „werden unsere
Kunden, auf einen steuerrechtlich geprüften, branchenüblichen und
ABB[Allgemeine Bausparbedingungen]-konformen Vorgang hingewiesen.“
Betroffenen rät Verbraucherschützer Nauhauser, schriftlich Widerspruch
einzulegen und die örtliche Verbraucherzentrale zu informieren.
10 May 2016
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Deutsche Bank
Bausparkasse
Banken
Bausparkasse
Zinspolitik
Immobilienkrise
Finanzmarkt
Stiftung Warentest
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