| # taz.de -- Kein Urteil zu IP-Adressen-Speicherung: Meine IP gehört mir | |
| > Website-Betreiber speichern die IP-Adressen von Nutzern. Ob das deren | |
| > Grundrechte verletzt, will der Bundesgerichtshof nicht entscheiden. | |
| Bild: Patrick Breyer (Piratenpartei) hoffte im Gerichtssaal auf ein Urteil zur … | |
| Karlsruhe taz | Der Streit um die Speicherung von IP-Adressen geht wohl in | |
| eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird den Streit | |
| voraussichtlich ans Landgericht Berlin zurückverweisen. Das zeichnete sich | |
| nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag ab. | |
| Derzeit speichern die meisten Internet-Seiteninhaber die IP-Adressen ihrer | |
| Nutzer. Sie wollen damit zum Beispiel die Seiten gegen Hackerangriffe | |
| schützen und die Strafverfolgung von Angreifern erleichtern. Der Kieler | |
| Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer sieht darin jedoch eine Art private | |
| Vorratsdatenspeicherung. Er glaubt, dass die Speicherung von IP-Adressen | |
| einschüchternde Wirkung hat. | |
| In einem Musterprozess hat Breyer deshalb schon 2008 die Bundesregierung | |
| verklagt, weil auch viele Ministerien auf ihren Seiten IP-Adressen | |
| speichern. Breyer berief sich dabei auf das deutsche Telemediengesetz. | |
| Danach sind personenbezogene Daten der Nutzer nach Abschluss der Verbindung | |
| zu löschen, wenn sie nicht für eine Abrechnung benötigt werden – was aber | |
| beim Besuch von Webseiten meist nicht der Fall ist. | |
| Lange war umstritten, ob IP-Adressen überhaupt personenbezogene Daten sind. | |
| Die Bundesregierung hatte dies verneint, da die Zahlenfolgen (etwa | |
| 107.231.37.19) bei jeder Einwahl ins Internet neu vergeben werden. Auf | |
| Anfrage des BGH entschied der Europäische Gerichtshof jedoch im Oktober | |
| 2016, dass IP-Adressen tendenziell personenbezogen sind, weil sie von der | |
| Polizei mithilfe der Internet-Provider (etwa der Deutschen Telekom) einem | |
| Nutzer zugeordnet werden können. | |
| ## Datenschutz zu eng ausgelegt | |
| Über diesen Erfolg konnte Breyer sich aber nicht freuen. Denn der EuGH | |
| stellt zudem fest, dass das deutsche Telemediengesetz bisher zu eng | |
| ausgelegt wurde. Bei einem „berechtigten Interesse“ erlaube die | |
| EU-Datenschutz-Richtlinie durchaus auch die Speicherung von | |
| personenbezogenen Daten nach Abschluss der Nutzung. So könne es ein | |
| berechtigtes Interesse sein, die Funktionsfähigkeit von Webseiten zu | |
| schützen. | |
| Nun war also wieder der BGH am Zug. Er sollte jetzt eigentlich die | |
| Interessen der Webseitenbetreiber mit Breyers Grundrechten abwägen. Doch | |
| vermutlich wird der BGH den Streit zunächst an das Berliner Landgericht | |
| zurückverweisen, um Sachfragen zu klären. Wie es weitergeht, will der BGH | |
| aber erst am 16. Mai verkünden. | |
| Falls der Fall zurückverwiesen wird, müsste das Landgericht feststellen, | |
| welchen Nutzen die IP-Adressen beim Schutz von Webseiten überhaupt haben | |
| können. Pirat Breyer hält die vorsorgliche Protokollierung aller | |
| IP-Adressen zum Schutz von Webseiten für unnötig und unverhältnismäßig. Es | |
| genüge, wenn mit Speicherung und Blockade erst im Falle eines Cyberangriffs | |
| begonnen werde. | |
| 14 Feb 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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