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# taz.de -- Streit über neue Gentechnik-Definition: Züchter befürchten Hemmn…
> Ist das Arbeiten mit den neuen molekularen Gen-Scheren als gentechnisches
> Verfahren einzustufen? Gestritten wird darüber schon länger.
Bild: Zitrusbäume aus dem Erlenmeyerkolben: Mit der Crispr-Genschere manipulie…
Berlin taz | Die aktuelle Revolution in der Molekularbiologie setzt auch
politische Regulierer und Juristen unter Zugzwang. Wie ist das „Genome
Editing“ zu bewerten, mit dem ein präziser Eingriff in die genetische
Erbinformation möglich ist: Ist es eine Art Mutation, wie sie in der Natur
ständig und ohne Zutun des Menschen vorkommt, oder handelt es sich um einen
gentechnischen Eingriff, der nach dem Gentechnikrecht erhöhte
Sicherheitsbedingungen verlangt?
Auch eine Diskussion, zu der die [1][Nationale Wissenschaftsakademie
Leopoldina], die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Deutsche
Ethikrat nach Berlin eingeladen hatten, brachte in dieser Woche keine
Klarheit. Fest steht nur: Die Richter des Europäischen Gerichtshofs werden
die entscheidende, weil rechtsverbindliche Antwort geben. Nur wann und mit
welcher Tendenz wusste keiner der Experten vorherzusagen.
Die neuen Techniken, wie die Crispr/Cas-Methode, die den präzisen Austausch
sowohl einzelner DNA-Bausteine wie kompletter Gensequenzen erlauben, werden
laut Akademiepräsident Jörg Hacker bereits jetzt in der Pflanzenzüchtung
breit eingesetzt. Im Ergebnis ist nicht mehr erkennbar, ob der Eingriff
künstlich erfolgte oder durch natürliche Mutation ausgelöst wurde. Gerade
diese begriffliche Unterscheidung zwischen „natürlich“ und „nicht
natürlich“ ist aber das entscheidende Kriterium für das deutsche
Gentechnikrecht.
Die deutschen Pflanzenzüchter sehen das Genome Editing nicht als eine
Technologie zur Herstellung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) an,
wie die Vorsitzende des Bundesverbands, Stephanie Franck, darlegte. Die
Eigenschaften von Pflanzen, wie etwa ihre Stressresistenz gegen längere
Trockenphasen, könnten auf diese Weise verbessert werden. Dies reihe sich
ein in andere Techniken bei der Pflanzenzüchtung wie der Einsatz von Chemie
oder radioaktiver Bestrahlung, funktioniere nur eben schneller. Mit Blick
auf die Welternährung seien schnelle Fortschritte in der Pflanzenzüchtung
unverzichtbar. Franck: „Wir brauchen deshalb keine neue
Gentechnik-Definition“.
Margret Engelhard vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) plädierte für eine
stärkere Berücksichtigung der Folgewirkungen: welche Risiken von den
gentechnisch veränderten Pflanzen ausgehen. „Unser Anliegen ist es, solche
Organismen sehr genau zu prüfen, bevor wir eine Entscheidung über die
Zulassung treffen.“
Nachdem gentechnik-kritische Umweltgruppen in Frankreich eine Klage gegen
den Einsatz des Genome Editing in der Pflanzenzüchtung eingereicht haben,
liegt der Fall, weitergereicht von der französischen Justiz, jetzt beim
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Erwartet wird das Votum nicht
vor 2018.
Harald Ebner, von der Bundestagsfraktion der Grünen, erwartet, dass bei
dieser Entscheidung das „Vorsorgeprinzip der EU“ von Gewicht sein werde,
was für eine Zuordnung zum Gentechnikrecht sprechen würde. „Fällt die
Entscheidung anders aus, haben wir ein veritables Problem“, so Ebner.
Ohnedies erwartet Ebner, dass die Europa-Richter das Problem „wieder in die
Politik zurückspielen“. Etwa indem von ihnen präzisere und einheitliche
Regularien zur Kennzeichnung von gentechnischen veränderten Lebensmitteln
erlassen werden.
16 Feb 2017
## LINKS
[1] https://www.leopoldina.org/de/veranstaltungen/veranstaltung/event/2446/
## AUTOREN
Manfred Ronzheimer
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