| # taz.de -- BGH über geleakte „Afghanistan-Papiere“: Mit Urheberrecht gege… | |
| > Am Bundesgerichtshof zeichnet sich ein Erfolg der Regierung im Streit um | |
| > geleakte Papiere ab. Es geht um Berichte über Bundeswehreinsätze. | |
| Bild: Zwei Bundeswehrsoldaten im Feldlager Camp Marmal in Masar-i-Scharif, Afgh… | |
| Karlsruhe taz Regierungsberichte sind urheberrechtlich geschützt. Die | |
| Bundesregierung kann deshalb die Veröffentlichung von geleakten Dokumenten | |
| grundsätzlich gerichtlich untersagen lassen. Dieses Ergebnis zeichnet sich | |
| nach einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ab, bei der die | |
| Bundesregierung mit der Funke-Mediengruppe stritt. | |
| Konkret geht es um vertrauliche Berichte über Auslandseinsätze der | |
| Bundeswehr. In ungekürzter Form erhalten sie nur wenige Abgeordnete sowie | |
| Regierungsstellen. Der zur Funke-Gruppe gehörenden Zeitung WAZ wurden | |
| solche Berichte aus der Zeit von 2005 bis 2012 zugespielt. Die WAZ | |
| veröffentlichte die sogenannten „Afghanistan Papiere“ dann auf einem | |
| speziellen Portal. | |
| Erst nach einigen Monaten ging die Bundesregierung dagegen vor – und berief | |
| sich auf ihr Urheberrecht. Das Landgericht Köln und auch das dortige OLG | |
| akzeptierten das. Der BGH muss nun eine Grundsatzentscheidung treffen. | |
| „Eigentlich soll das Urheberrecht ja verhindern, dass jemand die kreative | |
| Leistung des Autors ohne dessen Zustimmung ökonomisch nutzen kann“, betonte | |
| in Karlsruhe WAZ-Anwalt Thomas von Plehwe. „Es ist nicht Aufgabe des | |
| Urheberrechts, die Verbreitung von Informationen zu verhindern.“ Zumindest | |
| sei hier das „Zitatrecht“ analog anwendbar, denn das WAZ-Portal habe die | |
| Bundeswehr-Berichte online gemeinsam mit den Lesern auswerten wollen. | |
| „Zum Urheberrecht gehört auch das Recht, über Veröffentlichung oder | |
| Nichtveröffentlichung eines Werks zu entscheiden“, hielt Peter Baukelmann, | |
| Anwalt der Bundesregierung, dagegen. Die geleakten Berichte enthielten | |
| persönliche Einschätzungen von Beamten. Damit sei die für ein | |
| urheberrechtlich geschütztes „Sprachwerk“ erforderliche „Schöpfungshöh… | |
| gegeben. Die WAZ könne sich auch nicht auf das Zitatrecht berufen. „Die | |
| vollständige Veröffentlichung eines Werks ist nie ein Zitat“, so der | |
| Regierungsanwalt. | |
| Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher ließ erkennen, weitgehend die | |
| Sicht der Bundesregierung zu teilen. „Auch das Interesse des Urhebers an | |
| der Geheimhaltung seines Werks ist geschützt“, sagte er in der Verhandlung. | |
| Das Zitatrecht passe nicht, denn es erfordere „eine Verbindung mit eigenen | |
| Gedanken“. Offen ist wohl noch, ob hier eine spezielle Abwägung mit der | |
| Pressefreiheit erforderlich ist. Das Urteil wird am 1. Juni verkündet. | |
| 9 Feb 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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