# taz.de -- BGH über geleakte „Afghanistan-Papiere“: Mit Urheberrecht gege… | |
> Am Bundesgerichtshof zeichnet sich ein Erfolg der Regierung im Streit um | |
> geleakte Papiere ab. Es geht um Berichte über Bundeswehreinsätze. | |
Bild: Zwei Bundeswehrsoldaten im Feldlager Camp Marmal in Masar-i-Scharif, Afgh… | |
KARLSRUHE taz Regierungsberichte sind urheberrechtlich geschützt. Die | |
Bundesregierung kann deshalb die Veröffentlichung von geleakten Dokumenten | |
grundsätzlich gerichtlich untersagen lassen. Dieses Ergebnis zeichnet sich | |
nach einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ab, bei der die | |
Bundesregierung mit der Funke-Mediengruppe stritt. | |
Konkret geht es um vertrauliche Berichte über Auslandseinsätze der | |
Bundeswehr. In ungekürzter Form erhalten sie nur wenige Abgeordnete sowie | |
Regierungsstellen. Der zur Funke-Gruppe gehörenden Zeitung WAZ wurden | |
solche Berichte aus der Zeit von 2005 bis 2012 zugespielt. Die WAZ | |
veröffentlichte die sogenannten „Afghanistan Papiere“ dann auf einem | |
speziellen Portal. | |
Erst nach einigen Monaten ging die Bundesregierung dagegen vor – und berief | |
sich auf ihr Urheberrecht. Das Landgericht Köln und auch das dortige OLG | |
akzeptierten das. Der BGH muss nun eine Grundsatzentscheidung treffen. | |
„Eigentlich soll das Urheberrecht ja verhindern, dass jemand die kreative | |
Leistung des Autors ohne dessen Zustimmung ökonomisch nutzen kann“, betonte | |
in Karlsruhe WAZ-Anwalt Thomas von Plehwe. „Es ist nicht Aufgabe des | |
Urheberrechts, die Verbreitung von Informationen zu verhindern.“ Zumindest | |
sei hier das „Zitatrecht“ analog anwendbar, denn das WAZ-Portal habe die | |
Bundeswehr-Berichte online gemeinsam mit den Lesern auswerten wollen. | |
„Zum Urheberrecht gehört auch das Recht, über Veröffentlichung oder | |
Nichtveröffentlichung eines Werks zu entscheiden“, hielt Peter Baukelmann, | |
Anwalt der Bundesregierung, dagegen. Die geleakten Berichte enthielten | |
persönliche Einschätzungen von Beamten. Damit sei die für ein | |
urheberrechtlich geschütztes „Sprachwerk“ erforderliche „Schöpfungshöh… | |
gegeben. Die WAZ könne sich auch nicht auf das Zitatrecht berufen. „Die | |
vollständige Veröffentlichung eines Werks ist nie ein Zitat“, so der | |
Regierungsanwalt. | |
Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher ließ erkennen, weitgehend die | |
Sicht der Bundesregierung zu teilen. „Auch das Interesse des Urhebers an | |
der Geheimhaltung seines Werks ist geschützt“, sagte er in der Verhandlung. | |
Das Zitatrecht passe nicht, denn es erfordere „eine Verbindung mit eigenen | |
Gedanken“. Offen ist wohl noch, ob hier eine spezielle Abwägung mit der | |
Pressefreiheit erforderlich ist. Das Urteil wird am 1. Juni verkündet. | |
9 Feb 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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