# taz.de -- Gerichtsentscheidung zum Brexit: Parlament muss zustimmen | |
> Das britische Parlament muss für den Brexit stimmen, bevor die Regierung | |
> mit dem Austritt beginnen kann. Das hat das oberste Gericht | |
> Großbritanniens entschieden. | |
Bild: Nach der Urteilsverkündung des Supreme Court in London | |
London AFP | Die britische Regierung muss vor dem Start des | |
Brexit-Verfahrens das Einverständnis des Parlaments einholen. Das entschied | |
am Dienstag der oberste Gerichtshof Großbritanniens. Er wies damit eine | |
Berufung der konservativen Regierung von Premierministerin Theresa May ab. | |
Die Parlamente von Schottland, Wales und Nordirland müssen laut der | |
Gerichtsentscheidung aber beim EU-Austrittsverfahren nicht konsultiert | |
werden. | |
Der Supreme Court habe mit acht der elf Richterstimmen entschieden, dass | |
die Aktivierung von Artikel 50 des EU-Vertrags zum Austritt aus der EU der | |
Zustimmung des Parlaments bedarf, sagte Gerichtspräsident Lord David | |
Neuberger. Damit bestätigte der Gerichtshof eine Entscheidung des Londoner | |
High Court von Anfang November, gegen die Mays konservative Regierung | |
Berufung eingelegt hatte. | |
May will die Austrittsabsicht nach Artikel 50 bis Ende März offiziell | |
mitteilen. Danach besteht eine Zweijahresfrist zum Abschluss der | |
Verhandlungen mit der EU. Der Brexit-Verhandlungsführer der EU-Kommission, | |
Michel Barnier, hat sich dafür ausgesprochen, die Verhandlungen vor der | |
Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 zu beenden. | |
Hätte die britische Regierung auch die Zustimmung von Schottland, Wales und | |
Nordirland einholen müssen, wäre der Zeitplan vermutlich stark | |
durcheinander geraten. Die Mehrheit der Wähler in Schottland und Nordirland | |
hatte beim Volksentscheid im Juni für den Verbleib in der Europäischen | |
Union gestimmt, Wales dagegen. | |
24 Jan 2017 | |
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