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# taz.de -- Videoüberwachung in Berlin: Polizei darf mehr beobachten
> Rot-rot-grüne Regierung verständigt sich auf mehr temporäre Überwachung
> bei Großveranstaltungen und an Kriminalitätsschwerpunkten.
Bild: Neuer starker Mann in Berlin: Innensenator Andreas Geisel (SPD)
Er sei mit dem Ergebnis der Senatsklausur „sehr zufrieden“, hatte der
Regierende Bürgermeister Müller (SPD) Anfang der Woche gesagt. Insbesondere
auch was die Videoüberwachung betreffe, „weil es deutlich mehr ist, als ich
erhofft habe“.
Nach dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz hatten sich Linke und
Grüne noch gegen eine Ausweitung von Videoüberwachung ausgesprochen. Nun
hat sich der rot-rot-grüne Senat darauf verständigt, bei
Großveranstaltungen und an Kriminalitätsschwerpunkten Videotechnik
einzusetzen.
Dem Vernehmen nach wurde bei der Senatsklausur hart um eine von den
Sozialdemokraten geforderte Ausweitung der Überwachung gerungen.
Herausgekommen ist nun offenbar ein Kompromiss, mit dem auch Linke und
Grüne leben können. Bisher war Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf
gezielte Objekte wie Gotteshäuser und Religionsstätten, bestimmte
Denkmäler, Bahnanlagen und Bereiche des öffentlichen Nahverkehrs
beschränkt. Nun kann die Polizei von Fall zu Fall auch bei
Großveranstaltungen und auf öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt Kameras
einsetzen. Das alles soll auf Grundlage des vorhandenen Allgemeinen
Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) – also ohne Gesetzesänderung –
geschehen.
Am Dienstag in der RBB-Abendschau hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD)
das Vorhaben erstmals öffentlich präzisiert. Es gehe um eine temporäre,
anlassbezogene, gezielte Überwachung. Voraussetzung sei, dass sich der
erhärtete Verdacht ergebe, dass Straftaten begangen würden – „und das ist
am Kotti (Kottbusser Tor d. Red. ) und am Alexanderplatz der Fall“.
Zum Einsatz kommen sollen laut Geisel mobile Kameras. Eine flächendeckende,
dauerhafte Überwachung sei nicht geplant und mache auch keinen Sinn. Es sei
auch auf die Bürgerrechte zu achten und eine Flut von Daten helfe auch
nicht weiter. „Wir wollen gezielt Kameras da einsetzen, wo sie für
Sicherheit sorgen können“, so Geisel.
Rechtsgrundlage für die Pläne ist der Paragraf 24 Asog. Der besagt, dass
die Polizei im Zusammenhang mit öffentlichen, nicht dem Versammlungsgesetz
unterliegenden Veranstaltungen personenbezogene Daten durch Bild- und
Tonaufzeichnungen erheben kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass dort Straftaten begangen werden.
Linke und Grüne erklärten am Donnerstag auf taz-Nachfrage unisono: „Wir
sehen das Ganze gelassen.“ Der Paragraf 24 Asog sei in der Vergangenheit
zwar kaum angewendet worden, sagte Niklas Schrader, Innenpolitiker der
Linken. „Der Innensenator kann ihn aber anwenden, das ist klar.“
Der innenpolitische Sprecher der Grünen Benedikt Lux vertrat die
Auffassung, dass Geisel Alexanderplatz und Kotti lediglich als Beispiele
für Möglichkeiten genannt habe. Solange von der Technik anlassbezogen und
temporär Gebrauch gemacht würde, sei das für die Grünen kein Reizthema.
Dass daraus Konflikte in der Koalition erwachsen, sahen am Donnerstag weder
Lux noch Schrader. Man werde sich Geisels Gesamtkonzept angucken. „Zudem“,
so Lux, sind wir dauerhaft im Gespräch“.
12 Jan 2017
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Videoüberwachung
Berlin Alexanderplatz
Kottbusser Tor
Polizei
Andrej Holm
Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
Grüne
Sicherheitsbehörden
Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
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