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# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: „Die Zeit“ verliert gegen ZDF-Sa…
> Zeit-Herausgeber Joffe und Redakteur Jochen Bittner hatten sich gegen
> einen Beitrag der „Anstalt“ gewehrt. In finaler Instanz bekam diese
> Recht.
Bild: Sie sind im Recht: Max Uthoff und Claus von Wagner
Karlsruhe taz | Im Streit zwischen Zeit und ZDF hat der Fernsehsender einen
klaren Erfolg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass
kritische Äußerungen in der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ keine
Persönlichkeitsrechte von Zeit-Journalisten verletzt hatten.
Konkret ging es um die Ausgabe der „Anstalt“ aus dem April 2014. Damals
unterhielten sich die ZDF-Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner
über die Unabhängigkeit von Journalisten – am Beispiel von Zeit-Herausgeber
Josef Joffe. Mit Hilfe eines Schaubildes wurde dargestellt, dass Joffe mit
zahlreichen US-nahen sicherheitspolitischen Organisationen (etwa der
Atlantik-Brücke) verbunden sei, als „Mitglied, Beirat oder Vorstand“. Das
Schaubild legte nahe, dass es sich um acht Organisationen handele. Diese
Zahl bestritt Joffe jedoch.
Das Landgericht Hamburg kam beim Nachzählen auf sieben Organisationen,
erklärte den Unterschied aber für irrelevant. Schließlich gehe es hier um
eine Satire-Sendung. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg gab im September
2015 dagegen Joffe Recht. Bei etwas strengerer Auslegung seien es nämlich
nur sechs transatlantische Organisationen, mit denen Joffe verbandelt sei.
Wenn es aber um nur sechs statt acht Organisationen gehe, dann sei die
„verfälschende Abweichung“ so groß, dass sie „geeignet wäre, den sozia…
Geltungsanspruch des Klägers zu beeinträchtigen.“
## Sechs, sieben, acht … egal
Als letzte Instanz entschied der BGH nun aber doch für das ZDF. Denn ein
unvoreingenommener Fernsehzuschauer habe wohl kaum mitbekommen, ob es hier
um sechs, sieben oder acht Organisationen ging. Um den Aussagegehalt
korrekt zu erfassen, müsse eine Äußerung im jeweiligen Gesamtzusammenhang
beurteilt werden. Hierzu gehöre, dass satirische Beiträge stets eine
gewisse Verfremdung aufweisen. Im Wesentlichen lasse sich dem Beitrag
deshalb nur die Aussage entnehmen, es bestünden Verbindungen zwischen Joffe
und den in der Sendung genannten Organisationen. „Und diese Aussage ist
zutreffend“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke.
Zweiter Kläger war der Zeit-Redakteur Jochen Bittner. Ihm unterstellten die
Kabarettisten Verbindungen zu drei Organisationen. Nach Ansicht des OLG
Hamburg hatte er allenfalls zu einem der genannten Vereine engere
Beziehungen. Auch bei Bittner urteilte der BGH jedoch, dass es nicht auf
die Details der Fernseh-Aussage ankomme.
Außerdem hatte sich Bittner gegen den Vorwurf gewehrt, er habe an der
Vorbereitung einer Rede von Bundespräsident Joachim Gauck mitgewirkt, über
die er später als Journalist wohlwollend berichtet hat. Die Rede hielt
Gauck vor der Münchener Sicherheitskonferenz im Januar 2014.
## Inkonsequente Herangehensweise
Wie der BGH jetzt feststellte, hatten die Kabarettisten nicht behauptet,
Bittner habe direkt an Gaucks Rede mitgewirkt. Sie hatten vielmehr
beschrieben, dass Bittner an einem Strategiepapier des German Marshall
Funds mitgeschrieben hatte, das dann wohl von Gauck in seiner Rede
aufgegriffen wurde.
Auch hier sei die Darstellung der Kabarettisten „wohl zutreffend“ gewesen,
sagte Galke in der Verhandlung. Bei diesem Punkt stellte der BGH also nicht
auf den groben Eindruck eines unvorbereiteten Zuschauers ab, sondern
analysierte dann doch die Details der ZDF-Darstellung.
Insofern wirkte die Herangehensweise des BGH etwas widersprüchlich. Neue
Maßstäbe für die kabarettistische Arbeit lassen sich dem Urteil deshalb
nicht entnehmen.
Az.: VI ZR 561/15
10 Jan 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Die Zeit
ZDF
Satire
BGH
Deutschland
heute show
Journalismus
ZDF
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