| # taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: „Die Zeit“ verliert gegen ZDF-Sa… | |
| > Zeit-Herausgeber Joffe und Redakteur Jochen Bittner hatten sich gegen | |
| > einen Beitrag der „Anstalt“ gewehrt. In finaler Instanz bekam diese | |
| > Recht. | |
| Bild: Sie sind im Recht: Max Uthoff und Claus von Wagner | |
| Karlsruhe taz | Im Streit zwischen Zeit und ZDF hat der Fernsehsender einen | |
| klaren Erfolg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass | |
| kritische Äußerungen in der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ keine | |
| Persönlichkeitsrechte von Zeit-Journalisten verletzt hatten. | |
| Konkret ging es um die Ausgabe der „Anstalt“ aus dem April 2014. Damals | |
| unterhielten sich die ZDF-Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner | |
| über die Unabhängigkeit von Journalisten – am Beispiel von Zeit-Herausgeber | |
| Josef Joffe. Mit Hilfe eines Schaubildes wurde dargestellt, dass Joffe mit | |
| zahlreichen US-nahen sicherheitspolitischen Organisationen (etwa der | |
| Atlantik-Brücke) verbunden sei, als „Mitglied, Beirat oder Vorstand“. Das | |
| Schaubild legte nahe, dass es sich um acht Organisationen handele. Diese | |
| Zahl bestritt Joffe jedoch. | |
| Das Landgericht Hamburg kam beim Nachzählen auf sieben Organisationen, | |
| erklärte den Unterschied aber für irrelevant. Schließlich gehe es hier um | |
| eine Satire-Sendung. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg gab im September | |
| 2015 dagegen Joffe Recht. Bei etwas strengerer Auslegung seien es nämlich | |
| nur sechs transatlantische Organisationen, mit denen Joffe verbandelt sei. | |
| Wenn es aber um nur sechs statt acht Organisationen gehe, dann sei die | |
| „verfälschende Abweichung“ so groß, dass sie „geeignet wäre, den sozia… | |
| Geltungsanspruch des Klägers zu beeinträchtigen.“ | |
| ## Sechs, sieben, acht … egal | |
| Als letzte Instanz entschied der BGH nun aber doch für das ZDF. Denn ein | |
| unvoreingenommener Fernsehzuschauer habe wohl kaum mitbekommen, ob es hier | |
| um sechs, sieben oder acht Organisationen ging. Um den Aussagegehalt | |
| korrekt zu erfassen, müsse eine Äußerung im jeweiligen Gesamtzusammenhang | |
| beurteilt werden. Hierzu gehöre, dass satirische Beiträge stets eine | |
| gewisse Verfremdung aufweisen. Im Wesentlichen lasse sich dem Beitrag | |
| deshalb nur die Aussage entnehmen, es bestünden Verbindungen zwischen Joffe | |
| und den in der Sendung genannten Organisationen. „Und diese Aussage ist | |
| zutreffend“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke. | |
| Zweiter Kläger war der Zeit-Redakteur Jochen Bittner. Ihm unterstellten die | |
| Kabarettisten Verbindungen zu drei Organisationen. Nach Ansicht des OLG | |
| Hamburg hatte er allenfalls zu einem der genannten Vereine engere | |
| Beziehungen. Auch bei Bittner urteilte der BGH jedoch, dass es nicht auf | |
| die Details der Fernseh-Aussage ankomme. | |
| Außerdem hatte sich Bittner gegen den Vorwurf gewehrt, er habe an der | |
| Vorbereitung einer Rede von Bundespräsident Joachim Gauck mitgewirkt, über | |
| die er später als Journalist wohlwollend berichtet hat. Die Rede hielt | |
| Gauck vor der Münchener Sicherheitskonferenz im Januar 2014. | |
| ## Inkonsequente Herangehensweise | |
| Wie der BGH jetzt feststellte, hatten die Kabarettisten nicht behauptet, | |
| Bittner habe direkt an Gaucks Rede mitgewirkt. Sie hatten vielmehr | |
| beschrieben, dass Bittner an einem Strategiepapier des German Marshall | |
| Funds mitgeschrieben hatte, das dann wohl von Gauck in seiner Rede | |
| aufgegriffen wurde. | |
| Auch hier sei die Darstellung der Kabarettisten „wohl zutreffend“ gewesen, | |
| sagte Galke in der Verhandlung. Bei diesem Punkt stellte der BGH also nicht | |
| auf den groben Eindruck eines unvorbereiteten Zuschauers ab, sondern | |
| analysierte dann doch die Details der ZDF-Darstellung. | |
| Insofern wirkte die Herangehensweise des BGH etwas widersprüchlich. Neue | |
| Maßstäbe für die kabarettistische Arbeit lassen sich dem Urteil deshalb | |
| nicht entnehmen. | |
| Az.: VI ZR 561/15 | |
| 10 Jan 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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