# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: „Die Zeit“ verliert gegen ZDF-Sa… | |
> Zeit-Herausgeber Joffe und Redakteur Jochen Bittner hatten sich gegen | |
> einen Beitrag der „Anstalt“ gewehrt. In finaler Instanz bekam diese | |
> Recht. | |
Bild: Sie sind im Recht: Max Uthoff und Claus von Wagner | |
Karlsruhe taz | Im Streit zwischen Zeit und ZDF hat der Fernsehsender einen | |
klaren Erfolg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass | |
kritische Äußerungen in der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ keine | |
Persönlichkeitsrechte von Zeit-Journalisten verletzt hatten. | |
Konkret ging es um die Ausgabe der „Anstalt“ aus dem April 2014. Damals | |
unterhielten sich die ZDF-Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner | |
über die Unabhängigkeit von Journalisten – am Beispiel von Zeit-Herausgeber | |
Josef Joffe. Mit Hilfe eines Schaubildes wurde dargestellt, dass Joffe mit | |
zahlreichen US-nahen sicherheitspolitischen Organisationen (etwa der | |
Atlantik-Brücke) verbunden sei, als „Mitglied, Beirat oder Vorstand“. Das | |
Schaubild legte nahe, dass es sich um acht Organisationen handele. Diese | |
Zahl bestritt Joffe jedoch. | |
Das Landgericht Hamburg kam beim Nachzählen auf sieben Organisationen, | |
erklärte den Unterschied aber für irrelevant. Schließlich gehe es hier um | |
eine Satire-Sendung. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg gab im September | |
2015 dagegen Joffe Recht. Bei etwas strengerer Auslegung seien es nämlich | |
nur sechs transatlantische Organisationen, mit denen Joffe verbandelt sei. | |
Wenn es aber um nur sechs statt acht Organisationen gehe, dann sei die | |
„verfälschende Abweichung“ so groß, dass sie „geeignet wäre, den sozia… | |
Geltungsanspruch des Klägers zu beeinträchtigen.“ | |
## Sechs, sieben, acht … egal | |
Als letzte Instanz entschied der BGH nun aber doch für das ZDF. Denn ein | |
unvoreingenommener Fernsehzuschauer habe wohl kaum mitbekommen, ob es hier | |
um sechs, sieben oder acht Organisationen ging. Um den Aussagegehalt | |
korrekt zu erfassen, müsse eine Äußerung im jeweiligen Gesamtzusammenhang | |
beurteilt werden. Hierzu gehöre, dass satirische Beiträge stets eine | |
gewisse Verfremdung aufweisen. Im Wesentlichen lasse sich dem Beitrag | |
deshalb nur die Aussage entnehmen, es bestünden Verbindungen zwischen Joffe | |
und den in der Sendung genannten Organisationen. „Und diese Aussage ist | |
zutreffend“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke. | |
Zweiter Kläger war der Zeit-Redakteur Jochen Bittner. Ihm unterstellten die | |
Kabarettisten Verbindungen zu drei Organisationen. Nach Ansicht des OLG | |
Hamburg hatte er allenfalls zu einem der genannten Vereine engere | |
Beziehungen. Auch bei Bittner urteilte der BGH jedoch, dass es nicht auf | |
die Details der Fernseh-Aussage ankomme. | |
Außerdem hatte sich Bittner gegen den Vorwurf gewehrt, er habe an der | |
Vorbereitung einer Rede von Bundespräsident Joachim Gauck mitgewirkt, über | |
die er später als Journalist wohlwollend berichtet hat. Die Rede hielt | |
Gauck vor der Münchener Sicherheitskonferenz im Januar 2014. | |
## Inkonsequente Herangehensweise | |
Wie der BGH jetzt feststellte, hatten die Kabarettisten nicht behauptet, | |
Bittner habe direkt an Gaucks Rede mitgewirkt. Sie hatten vielmehr | |
beschrieben, dass Bittner an einem Strategiepapier des German Marshall | |
Funds mitgeschrieben hatte, das dann wohl von Gauck in seiner Rede | |
aufgegriffen wurde. | |
Auch hier sei die Darstellung der Kabarettisten „wohl zutreffend“ gewesen, | |
sagte Galke in der Verhandlung. Bei diesem Punkt stellte der BGH also nicht | |
auf den groben Eindruck eines unvorbereiteten Zuschauers ab, sondern | |
analysierte dann doch die Details der ZDF-Darstellung. | |
Insofern wirkte die Herangehensweise des BGH etwas widersprüchlich. Neue | |
Maßstäbe für die kabarettistische Arbeit lassen sich dem Urteil deshalb | |
nicht entnehmen. | |
Az.: VI ZR 561/15 | |
10 Jan 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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