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# taz.de -- Der Anschlag von Berlin in den Medien: 25 Beschwerden beim Presserat
> Im Fokus stehen ein Live-Video vom Tatort und unverpixelte Tote.
> Insgesamt sind es deutlich weniger als nach den Terroranschlägen in Paris
> im November 2015.
Bild: Die Presselandschaft Deutschlands ist groß – ebenso wie die Kritik an …
Berlin epd | Nach dem Terroranschlag von Berlin sind beim Deutschen
Presserat 25 Beschwerden über die Berichterstattung eingegangen. Die
Beschwerden richten sich vor allem gegen ein Live-Video vom Tatort, die
unverpixelte Darstellung des getöteten Lkw-Fahrers und Bilder der Leiche
des mutmaßlichen Attentäters, wie Presserats-Sprecherin Edda Eick dem
Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Berlin sagte.
Die Berliner Morgenpost war nach dem Anschlag in die Kritik geraten, weil
ein Redakteur der Tageszeitung auf Facebook live vom Tatort gestreamt
hatte. In dem Handyvideo war zu sehen, wie der Redakteur kurz nach der Tat
über den zerstörten Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz läuft.
Auch Verletzte waren im Bild. Die Redaktion nahm das vollständige Video
später aus dem Netz und ersetzte es durch eine gekürzte Version.
Die Beschwerden stützten sich vor allem auf Ziffer 11 des Pressekodex, die
die unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid
verbietet, und Ziffer 8 zum Schutz der Persönlichkeit, sagte Eick. Die Zahl
der Beschwerden liege deutlich niedriger als nach den Terroranschlägen in
Paris im November 2015.
Damals hatten sich besonders viele Beschwerdeführer an einem Foto aus dem
Pariser Nachtclub „Bataclan“ gestoßen, auf dem viele Leichen zu sehen
waren. Der Presserat entschied allerdings, keine Rüge gegen die
Veröffentlichung der Aufnahme auszusprechen.
Bei dem Anschlag am 19. Dezember waren zwölf Menschen getötet worden. Der
mutmaßliche Attentäter Anis Amri raste mit einem Sattelschlepper in den
Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz. Amri wurde am 23. Dezember in
einem Vorort von Mailand von italienischen Polizisten erschossen.
Der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält Regeln für die tägliche
Arbeit von Journalisten. Bei Verstößen kann das Gremium einen Hinweis, eine
Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Konkrete Folgen haben die
Sanktionen nicht. Der Beschwerdeausschuss des Presserats wird sich
voraussichtlich im März mit den Beschwerden zum Anschlag in Berlin
befassen.
4 Jan 2017
## TAGS
Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
Pressekodex
Presserat
Kriminalität
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Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
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Medienethik
Freiburg
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