Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Indiens Polizei hat ein Gewaltproblem: Rund 600 Tote in sechs Jahren
> Regelmäßig foltern indische Polizisten Festgenommene. Selbst Tote gibt es
> immer wieder. Eine neue Studie zeigt, dass eine Strafverfolgung oft am
> Korpsgeist scheitert.
Bild: Schutz für die Bevölkerung? In indischem Polizeigewahrsam sterben regel…
Neu Delhi dpa/epd | In Indien sind in den vergangenen sechs Jahren rund 600
Menschen in Polizeigewahrsam gestorben. Das ist das Ergebnis einer am
Montag veröffentlichten Studie der Nichtregierungsorganisation Human Rights
Watch (HRW). Die häufigsten Todesursachen waren demnach Folter und andere
Misshandlungen. Gleichzeitig sei im Untersuchungszeitraum von 2010 bis 2015
kein einziger Polizist wegen des Todes eines Menschen in Gewahrsam
verurteilt worden, obwohl es Untersuchungen gab.
„Unsere Ergebnisse zeigen zu häufig, dass die Polizisten, die Todesfälle in
Polizeigewahrsam untersuchen, sich mehr darum kümmern, ihre Kollegen zu
schützen, als die Fälle aufzuklären“, sagte die Südasien-Chefin der
Organisation, Meenakshi Ganguly. „Die indische Polizei wird nur dann
lernen, dass es nicht akzeptabel ist, Verdächtige mit Schlägen zu
Geständnissen zu zwingen, wenn die Täter wegen Folter belangt werden.“ Zu
den häufigsten Foltermethoden gehörten Schläge mit Gürteln, Stiefeltritte
und mitunter auch das Aufhängen an der Decke an den Handgelenken.
Auch Vergewaltigungen und das sogenannte Waterboarding, bei dem der
Festgenommene zu Ersticken glaubt, sollen zu den Verhörmethoden zählen.
Indien hat um die 450.000 Gefangene, doch die Kapazitäten der Gefängnisse
sind unzureichend.
Die Haftanstalten sind notorisch überfüllt und die Zustände dort
verheerend. Das Justizsystem ist zudem hoffnungslos überlastet: Manche
Gefangene verbringen Jahre in Untersuchungshaft, während ihr Fall
untersucht wird. Frustriert mit dem langsame Tempo der Justiz nimmt der
Polizei das Recht teils selbst in die Hand.
## Polizei folgt nicht den vorgeschriebenen Verfahren
Das indische Gesetz schreibt eigentlich vor, dass Festgenommene innerhalb
von 24 Stunden medizinisch untersucht und einem Amtsrichter vorgeführt
werden müssen, um Folter und Misshandlungen zu verhindern. Doch laut den
offiziellen Zahlen aus dem Jahr 2015 geschah dies nur in 30 von 97
Todesfällen in Polizeigewahrsam. Die Polizisten leisteten der Anordnung oft
zu spät Folge. Es gab auch Fälle, in denen die Festgenommenen vorher
starben.
Die HRW-Studie widmet sich besonders ausführlich 17 der Todesfälle von 2010
bis 2015, wofür die Wissenschaftler mehr als 70 Interviews mit
Familienangehörigen, Zeugen, Rechtsexperten und Polizisten führten. „In
allen diesen Fällen folgte die Polizei nicht den vorgeschriebenen Verfahren
und machte die Betroffenen so verletzlicher für Missbrauch“, heißt es in
der Auswertung.
19 Dec 2016
## TAGS
Indien
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Folter
Waterboarding
Vergewaltigung
Indien
Gewalt gegen Frauen
Indien
Indien
Irom Sharmila
## ARTIKEL ZUM THEMA
Nationalismus in Indien: Ohne Hymne kein Kinovergnügen
Kinobesucher_innen sollen der Nationalhymne stehend lauschen. Die
Verweigerung hat mittlerweile zu zwölf Festnahmen geführt.
Gewalt gegen Frauen: Verätzt, weil sie sich trennen wollte
Mit Salzsäureattacken kann man Menschen entstellen. Die Opfer solcher
Anschläge sind meist Frauen, Täter sind Partner und Expartner.
Aus Le Monde diplomatique: Die Umarmung der göttlichen Mutter
Die Inderin Amma ist ein Guru. Sie wird von der UNO, dem Papst und Sharon
Stone geschätzt. Ihre Zärtlichkeit ist ein Business – und das läuft wie
geschmiert.
Radikale Bargeldreform in Indien: Banknoten über 1,36 Euro wertlos
Die indische Regierung zwingt das Land auf den Weg zur bargeldlosen
Gesellschaft. Das soll die Schattenwirtschaft eindämmen.
Indische Aktivistin Irom Chanu Sharmila: 16 Jahre Hungerstreik reichen ihr
Irom Sharmila kämpft in der Provinz Manipur gewaltfrei gegen
Menschenrechtsverletzungen. Nun beendet sie ihren Hungerstreik. Sie hat
eine neue Strategie.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.