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# taz.de -- Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte: Alles kann, nichts muss
> Im Nationalen Aktionsplan ist weder von Bußgeldern noch von Zivilklagen
> die Rede. Deshalb ist die Kritik von verschiedenen Seiten vernichtend.
Bild: Werden in Textilindustrien Menschenrechte beachtet? Das kann deutschen Un…
Berlin taz | Zwei Jahre hat die Bundesregierung über dem Nationalen
Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte gekreist. Herausgekommen für die
Menschen, die in Schwellen- und Entwicklungsländern an T-Shirts oder Autos
für deutsche Konzerne arbeiten, ist es nur ein Gesetz mit den
Durchgriffsrechten einer Maus. Das grundsätzliche Vorhaben sei gut, aber
der Aktionsplan viel zu schwach, um die Firmen auf die Einhaltung von
Menschenrechten in den Lieferketten zu verpflichten, lautete der Tenor
vieler Organisationen, nachdem der Plan am Mittwoch im Kabinett beschlossen
worden war.
Immerhin: Eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte sowie
einen Beschwerdemechanismus gäbe es im Aktionsplan, der die 2011
beschlossenen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen
soll, sagte die Menschenrechtsbeauftragte des Bundes, Bärbel Kofler (SPD).
Der Plan sei nur ein „Auftakt“, beschwichtigte Kofler.
Da hier vieles kann und nichts richtig muss, war die Kritik vernichtend.
Von einem „Weihnachtsgeschenk für die Wirtschaftslobby“ sprach der
Entwicklungsexperte der Linken-Fraktion, Niema Movassat. „Zahnlos“ sei der
Nationale Aktionsplan, sagte Inkota-Geschäftsführer Arndt von Massenbach.
Zwar formuliere er klare Erwartungen an Firmen, „menschenrechtliche
Sorgfaltspflichten umzusetzen.
Doch Unternehmen, die diese Erwartungen ignorieren, brauchen keine
Konsequenzen zu befürchten.“ Der NAP wolle immerhin die Hälfte aller
Unternehmen mit über 500 MitarbeiterInnen bis 2020 verpflichten,
menschenrechtliche Sorgfalt in ihre Prozesse zu integrieren. Aber es bleibe
„eine Hintertür, so groß wie ein Scheunentor“, ärgerte sich von Massenba…
„Sie dürfen auch schlicht begründen, warum dies nicht geschehen ist.“
Noch in der Erklärung von Elmau im Juli hätten sich die G7 auf Betreiben
der Bundesregierung zu einem „substantiellen Aktionsplan verpflichtet“,
erklärte Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt. Nun
schrecke man davor zurück, deutsche Firmen in die Pflicht zu nehmen. Warum
es nicht mal eine Selbstverpflichtung „für Unternehmen im Eigentum des
Bundes verbindlich regelt, bleibt unverständlich“, findet Füllkrug-Weitzel.
Wenn Unternehmen Menschenrechte im Ausland ignorierten, müssten sie „weder
Bußgelder noch Zivilklagen oder andere Konsequenzen fürchten“, bemängelte
Bernd Bornhorst, Chef des Entwicklungsdachverbands Venro, der eine Zeit
lang im Steuerungskreis des Nationalen Aktionsplans war. Es sei „nicht
nachvollziehbar, dass Auslandsinvestoren ihre Rechte international
einklagen können, während Opfern von Menschenrechtsverletzungen diese
Möglichkeit verweigert wird“.
Das kritisierte auch Pirmin Spiegel von Misereor. „Wer die
Legitimationskrise der Handelspolitik und Globalisierung beenden will, muss
diesen Zustand beenden und Menschenrechte über Partikularinteressen
stellen.“
22 Dec 2016
## AUTOREN
Kai Schöneberg
## TAGS
Menschenrechte
Industrie
Wirtschaft
Aktionsplan
Menschenrechte
Unternehmen
Globalisierung
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Aktionsplan
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