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# taz.de -- Strafzahlung an Brüssel droht: Öko-Gesetz ruht und ruht und ruht …
> Eine EU-Norm regelt, dass Verbände gegen Bauvorhaben mit Umweltbezug
> klagen können. Die Bundesregierung bekommt sie nicht umgesetzt.
Bild: Ein von Fluglärm Betroffener in Frankfurt/M. Das Gesetz könnte ihm helf…
Berlin taz | Deutschlands Umweltverbände haben weiterhin weniger
Klagerechte, als ihnen internationales Recht zugesteht. Am Mittwoch
verschob der Umweltausschuss des Bundestags auf Antrag der Unionsfraktion
wieder einmal die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG).
Diese Novelle soll europäisches Recht umsetzen, das den Ökoverbänden
deutlich mehr Rechte bei Einsprüchen und Klagen gegen Bauvorhaben einräumt.
Weil die Bundesrepublik diese Umsetzung schon seit Jahren verschleppt,
droht nun eine millionenschwere Strafzahlung an Brüssel.
Die Neufassung des UmwRG soll Defizite bei der Umsetzung der
„Aarhus-Konvention“ beseitigen, die seit 2007 allen Bürgern Rechte in
Umweltverfahren gibt. Nach dem UmwRG könnten die Verbände gegen jedes
Bauvorhaben mit Umweltbezug klagen – und nicht nur wie bisher gegen große
Anlagen. Im Gerichtsverfahren würde die „Präklusion“ abgeschafft.
Umweltschützer könnten dann auch nach dem Genehmigungsverfahren noch
Erkenntnisse in den Prozess einbringen: Wer also den bedrohten Feldhamster
erst nach Prozessbeginn auf der umstrittenen Wiese findet, kann das jetzt
als Argument anbringen.
Für die Umweltschützer ganz wichtig: Angreifbar sind bereits Vorplanungen
großer Infrastrukturprojekte: Pläne zur Luftreinhaltung in Städten oder
Lärmaktionspläne an Flughäfen. Und Umweltschützer können Behörden zu
„nachträglichen Anordnungen verpflichten lassen“ – etwa, wenn sich
herausstellt, dass ein Kraftwerk trotz gültiger Betriebserlaubnis zu viel
Quecksilber ausstößt.
## In zwei Wochen wieder auf der Tagesordnung
Umweltschützer hoffen darauf, dass das neue Gesetz ihnen schärfere Waffen
etwa gegen Ställe der Massentierhaltung, den Abbau der Braunkohle oder
Flughafenplanungen in die Hand gibt. Es werde „gerechter zugehen“, sagt
Dirk Tessmer, Anwalt des Umweltverbands BUND. „Wir könnten uns um die
schlimmsten Verstöße kümmern.“
Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen begrüßt die „deutliche
Ausweitung unserer Rechte“. Die Umweltschützer hoffen durch das UmwRG auch
auf ein Signal an die Behörden, in Zukunft schon von vornherein
sorgfältiger zu arbeiten.
Bisher hängt die Gesetzesänderung allerdings im Parlament fest. Der
Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) hatte im September klar
gemacht, dass er die Änderungen „kritisch bewertet“: Es greife „stark in
das bisher bewährte deutsche Rechtssystem ein und wird zu einer
Verlängerung des Verfahrens und größerer Rechtsunsicherheit führen“. Dies…
Meinung schloss sich die Union an, die noch Abstimmungsbedarf sieht, obwohl
das Gesetz bereits die Pläne für bestimmte Rohstoff- und Windkraftprojekte
von der Klagemöglichkeit ausnimmt.
Opposition und Umweltverbände argumentieren andersherum: „Je früher die
Menschen am Verfahren beteiligt werden, desto eher werden Probleme
ausgeräumt“, sagt die Grünen-Umweltpolitikerin Bärbel Höhn. „Die Verfah…
gehen schneller.“
Der parlamentarische Prozess jedenfalls ist gebremst. In zwei Wochen soll
das Thema wieder auf der Tagesordnung stehen. Dann ist es nur im
Eilverfahren zu schaffen, das UmwRG bis 2017 umzusetzen. Der Text kann
durch Ausnahmen und Fristenregeln verwässert werden – aber eine Alternative
gibt es nicht. EU und der Koalitionsvertrag bestehen auf einer
„1:1-Umsetzung“ von Europarecht in deutsche Gesetze.
1 Dec 2016
## AUTOREN
Bernhard Pötter
## TAGS
umweltverbände
Gesetz
Bundesregierung
Europäische Union
Umweltschutz
Umweltschutz
Schwerpunkt USA unter Donald Trump
Anti-Atom-Bewegung
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