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# taz.de -- Bürgerkrieg in Syrien: Ein neuer Anlauf bei der UNO
> Nach dem Ende der Feuerpause in Aleppo kommt es wieder zu Kämpfen. Ban Ki
> Moon fordert ein Eingreifen der UN-Generalversammlung.
Bild: Aufräumarbeiten im Rebellengebiet in Aleppo
Angesichts der Handlungsunfähigkeit des UNO-Sicherheitsrates im
Syrienkonflikt und der fortgesetzten Blockade humanitärer Hilfslieferungen
selbst während der jüngsten, am Samstagabend beendeten Waffenruhe in Aleppo
mehren sich die Stimmen für ein Eingreifen der Generalversammlung.
Als bislang prominenteste Stimme plädierte UN-General Ban Ki Moon Ende
letzter Woche für eine Notstandssondersitzung der 193 UN-Mitgliedstaaten.
„Ich bedauere, dass der Sicherheitsrat nicht in der Lage war, seine
Verantwortung für Frieden und Sicherheit in Syrien wahrzunehmen“, erklärte
der Generalsekretär. Er rief alle Mitgliedstaaten der Generalversammlung
auf, „ihre kollektive Verantwortung“ für die in Syrien bedrohten Menschen
wahrzunehmen.
Ban machte seine Äußerungen bei einer Unterrichtung der 193
BotschafterInnen in der Generalversammlung über die Lage in Syrien. Das
Treffen wurde auf Antrag Kanadas mit Unterstützung von 70 Staaten
einberufen. Laut dem Antrag der Regierung in Ottawa sollte bei der Sitzung
auch „ausgelotet werden, ob eine Mehrheit für die Einberufung einer
formellen Notstandssondersitzung zu Syrien existiert“.
Auf Basis der Resolution „United for Peace“ (Gemeinsam für den Frieden),
die die Generalversammlung 1950 angesichts der damaligen
Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrates im Koreakonflikt verabschiedet
hatte, kann eine derartige Sondersitzung auf zwei Wegen einberufen werden:
entweder auf Verlangen einer einfachen Mehrheit von mindestens 97 der 193
Mitgliedstaaten der Generalversammlung oder durch eine Mehrheit von
mindestens neun der 15 Mitglieder des Sicherheitsrates.
Bei einem solchen Beschluss hätten etwaige Neinstimmen der fünf ständigen
Ratsmitglieder USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien keine
Vetowirkung. Seit 1950 hat die Generalversammlung zehn Mal
Friedensresolutionen zu internationalen Konflikten verabschiedet, weil der
Sicherheitsrat blockiert war.
## Keine Sicherheitsgarantien für Hilfe
Auf einer Notstandssondersitzung zu Syrien könnte die Generalversammlung
eine Resolution beschließen mit Forderungen an alle im Syrienkrieg
beteiligten Akteure – zu einer Waffenruhe, zur Einstellung von
Luftangriffen, zum Stopp von Waffenlieferungen, zur Aufhebung aller
Belagerungen von Städten und der Zulassung humanitärer Hilfe.
Nach dem Scheitern der Waffenruhe in Aleppo ist ein Eingreifen der
Generalversammlung noch wahrscheinlicher. Die Mitte letzter Woche von
Russland verkündete dreitägige Feuerpause endete am Samstagabend um 18 Uhr.
Kurz darauf kamen es wieder zu heftigen Kämpfen zwischen Regierungstruppen
und Rebellenmilizen sowie zu Bombardements durch russische und syrische
Luftstreitkräfte.
Während der Feuerpause konnten die humanitären UN-Organisationen weder
Hilfslieferungen nach Aleppo bringen noch rund 200 schwerstverwundete
Personen evakuieren. Denn die dafür erforderlichen Sicherheitsgarantien
erhielt die UNO weder von der Regierung Assad noch von der im Ostteil
Aleppos präsenten Al-Nusra-Front.
Russland hatte nicht nur die Kämpfer der Front, sondern auch alle anderen
von Moskau und Damaskus als „Terroristen“ bezeichneten Rebellen in
Ostaleppo aufgefordert, während der Feuerpause ihre Waffen niederzulegen
und die Stadt zu verlassen. Dem folgten bis Samstagabend nach Darstellung
Russlands und der UN0 weniger als 20 Kämpfer. Und nur einige Zivilisten
machte von der Möglichkeit Gebrauch, die Stadt zu verlassen.
23 Oct 2016
## AUTOREN
Andreas Zumach
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