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# taz.de -- Strafzahlungen für Landwirte rechtens: Der Milchbauer ist ein arme…
> Das Finanzgericht Hamburg hat gegen die Milchbauern entschieden: Die
> umstrittene Abgabe wegen zu großer Produktionsmengen ist rechtmäßig.
Bild: So müssen sich die deutschen Milchbauern fühlen
Hamburg dpa | Die Strafzahlung für deutsche Milchbauern wegen zu hoher
Milchproduktion im Wirtschaftsjahr 2014/15 ist rechtmäßig. So urteilte das
Finanzgericht Hamburg am Freitag in sieben Musterverfahren. Das Urteil gilt
als Signal für ähnliche Verfahren in ganz Deutschland. Insgesamt geht es um
Abgaben von 309 Millionen Euro für die deutsche Milchwirtschaft, die ihre
zugeteilten Produktionsmengen deutlich überschritten hatte. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesfinanzhof ist zugelassen.
Die Kläger hatten die Rechtsgrundlagen für die Abgabe angezweifelt.
Die EU-Milchquote regelte mehr als 30 Jahre lang die europäische
Milchproduktion. Für jedes Land legte die EU eine Höchstmenge fest, die auf
die Betriebe verteilt wurde. Ziel war es, die Einkommen der Landwirte zu
sichern, Überproduktion zu vermeiden, die Milchseen in der EU auszutrocknen
und die Butterberge abzutragen. Wenn ein Land seine zugeteilte
Produktionsmenge überschritt, musste es eine Abgabe zahlen, zuletzt rund 22
Cent je Liter. Die wurde wiederum auf die Erzeugerbetriebe umgelegt, die
für die Überproduktion verantwortlich waren. Ende März 2015 lief die
Milchquote aus.
Dieses System von Regulierung und Sanktion sollte auch für das letzte Jahr
der Milchquote gelten. „Es gibt keine Anzeichen, dass der Gesetzgeber der
EU davon abweichen und auf die Erhebung der Abgabe verzichten wollte“,
sagte der Vorsitzende des 4. Senats und Präsident des Finanzgerichts
Hamburg, Christoph Schoenfeld.
Die Kläger, in den Musterverfahren Landwirte aus Niedersachsen, sehen
dagegen eine Lücke in der Gesetzgebung: Weil die Verordnung zur Milchquote
am 31. März 2015 ausgelaufen sei, habe es keine Rechtsgrundlage mehr für
die Gebührenbescheide gegeben, die erst im Sommer des gleichen Jahres
verschickt wurde. „Hier hat der Gesetzgeber schlampig gearbeitet“, sagte
ein Anwalt der Kläger. Das Gericht folgte dem nicht. Nachträgliche
Bescheide seien eine übliche Technik im Steuer- und Abgabenrecht,
argumentierte es.
## In einigen Fällen existenzbedrohend
Für die betroffenen Landwirte ist die Entscheidung einschneidend und in
einigen Fällen sogar existenzbedrohend. Bundesweit liegen rund 4.000
Einsprüche gegen die Abgaben vor; allein beim Finanzgericht Hamburg sind
200 Klagen anhängig. Sie ruhen jedoch bis zu einer rechtskräftigen
Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH). Insgesamt überschritten zwölf EU-Länder ihre Milchquoten und lösten
damit Abgaben von rund 800 Millionen Euro aus. Nur deutsche Landwirte
klagen jedoch. Weitere Verfahren seien nicht bekannt, sagte ein Vertreter
des Bundesfinanzministeriums bei der Verhandlung.
Die Verbände der Landwirtschaft nehmen nicht eindeutig Stellung für die
betroffenen Landwirte, sondern eine neutrale Position ein. „Manche
Landwirte haben die Quote eingehalten, andere nicht“, heißt es beim
Landesbauernverband Schleswig-Holstein.
Hohe Erzeugerpreise und die Aussicht auf einen freien Milchmarkt
veranlassten einige Betriebe, ihre Produktion auszubauen. Andere Landwirte
haben wohl mit der Milchquote ein riskantes Spiel getrieben. In manchen
Jahren wurde für den einzelnen Betrieb keine Abgabe fällig, auch wenn er
über der Quote produziert hatte, weil bundesweit die vorgegeben
Produktionsmengen eingehalten wurden. Darauf haben einige Milchbauern
spekuliert, ihre Quoten verkauft und ohne Quote produziert. Sie haben sich
nun verzockt – falls nicht höhere Instanzen das Hamburger Urteil doch noch
korrigieren.
30 Sep 2016
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