Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kontrolle der Pflegeheime: Mehr Arbeit für wenig Aufsicht
> Die bremische Heimaufsicht ist personell schlecht aufgestellt. Durch das
> neue Wohn- und Betreuungsgesetz könnte sie entlastet werden, aber das ist
> nicht vorgesehen.
Bild: Silversurfer: Das Alter könnte so schön sein
Mehrere Ermittlungsverfahren wegen Pflegebetrugs in Bremen und Bremerhaven
waren im September Anlass für die Bürgerschaftsfraktion der CDU, den Senat
nach Inhalten der Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) zu
befragen. Die Antwort zeigt vor allem: Die Zahl der MitarbeiterInnen bei
der WBA, zuständig für die Kontrolle der Pflegeeinrichtungen, ist
erschreckend klein.
191 Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen von der bei der
Sozialbehörde angegliederten Wohn- und Betreuungsaufsicht einmal pro Jahr
in Augenschein genommen werden. Hinzu kommen 201 weitere Wohnformen wie
Tagespflegeeinrichtungen, die anlassbezogen überprüft werden – also dann,
wenn Beschwerden über sie vorliegen. Bei Mängeln – so wie im vergangenen in
der Seniorenresidenz Kirchhuchting – wird durch die WBA engmaschig beraten
und kontrolliert, auch über einen langen Zeitraum hinweg.
Diese Arbeit, das geht aus der Senatsantwort hervor, wird gestemmt von neun
MitarbeiterInnen, verteilt auf 7,9 Vollzeitstellen. Acht MitarbeiterInnen,
„gleichrangige Fachkräfte aus den Bereichen Verwaltung, Soziale Arbeit und
Pflege“ in der Sachbearbeitung und „eine weitere Person mit 0,6
Vollzeitstelle für die Leitungstätigkeit.“
Die WBA-MitarbeiterInnen müssen landesweit und in allen
Zuständigkeitsbereichen einsetzbar sein, es gibt „keine regionalen
Festlegungen (auf Städte oder Stadtteile) und ebenso wenig Festlegungen auf
bestimmte Angebotsformen (Altenpflege, Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen)“, heißt es in der Senatsantwort weiter, und
„Schwerpunktsetzungen gibt es nur insoweit, wie dies arbeitsökonomisch
sinnvoll ist. So soll z. B. möglichst wenig Zeit für Wege nach Bremerhaven
aufgewendet werden.“
Dabei wird die WBA künftig wohl noch mehr zu tun bekommen: Denn das
bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG), das novelliert werden
soll (taz berichtete), soll künftig zumindest teilweise auch ambulante
Pflegedienste in die WBA-Kontrollen einbeziehen – dies war bislang nicht
der Fall. Nun sollen auch diese Dienste zumindest dann von der
Aufsichtsbehörde geprüft werden, wenn sie PatientInnen in mindestens
teilstationären Wohnformen betreuen.
Eigentlich eine gute Idee, denn inzwischen gibt es viele Wohnformen für
SeniorInnen, bei denen die Pflege über externe ambulante Anbieter läuft –
die nicht unter die behördliche Kontrolle fallen. Das zu ändern, ist Ziel
der Sozialbehörde, aber selbst die Sozialsenatorin sagte in der letzten
Sitzung der Bürgerschaft, dies sei personell „schwierig abzudecken.“
„Personell mangelhaft abgedeckt ist die WBA ja bereits jetzt“, sagt
Reinhard Leopold, Gründer der Bremer Angehörigeninitiative
„Heim-Mitwirkung“. Er moniert, dass die WBA auch eine beratende Funktion
einnimmt gegenüber Pflegeeinrichtungen, die in Schieflage geraten sind. In
Paragraf 26, Absatz 1 des BremWoBeG heißt es wörtlich: „Ist festgestellt
worden, dass in einer unterstützenden Wohnform (…) ein Mangel droht oder
vorliegt, so soll die zuständige Behörde zunächst den verantwortlichen
Leistungsanbieter über die Möglichkeiten zur Abstellung des Mangels
beraten. Dasselbe gilt, wenn nach einer Anzeige gemäß § 16 vor der Aufnahme
des Betriebs ein Mangel festgestellt wird.“
Dieser Passus, sagt Leopold, gehöre im neuen Gesetz gestrichen: „Es kann ja
nicht sein, dass die Behörde bei Pflegemängeln auch noch kostenlose
Unternehmensberatung anbietet!“ Die Träger müssten bei nachgewiesenen
Mängeln vielmehr dazu verpflichtet werden, auf eigene Kosten externe
Unternehmen zu verpflichten „oder wenigstens die Behörde für ihre Dienste
zu bezahlen“.
Das könnte zur Folge haben, dass Einrichtungen aufgrund der drohenden,
teuren Beratung möglicherweise von vornherein besser auf ihr eigenes
Qualitätsmanagement achten und die schlecht besetzte WBA entlastet würde.
„Sollte sie selbst Geld für ihre Beratertätigkeiten verlangen“, sagt
Leopold, „könnte sie das komplett in das Personal für die Überwachung der
Einrichtungen fließen lassen.“
Das ist freilich nicht vorgesehen: Im vorläufigen Entwurf der Sozialbehörde
für die Änderung des BremWoBeG, der der taz vorliegt, ist Paragraf 26
geblieben, wie er ist.
13 Oct 2016
## AUTOREN
Simone Schnase
## TAGS
Heimaufsicht
Alten- und Pflegeheime
Pflege
Alten- und Pflegeheime
Pflege
Altenpflege
Alten- und Pflegeheime
Pflegekräftemangel
Tarifvertrag
Demografischer Wandel
Investor
## ARTIKEL ZUM THEMA
Altenpfleger Alexander Wendt über das Betreuungsgesetz: „Immer noch völlig …
Ab Januar gilt das novellierte bremische Wohn- und Betreuungsgesetz.
Verbesserungen für Pflegende und Altenheimbewohner verspricht es allerdings
nicht
Häusliche Pflege: Entlastet, aber fremdbestimmt
Pflegende Angehörige können Geld beantragen – etwa für eine Putzhilfe. Das
funktioniert aber nur theoretisch
Wenig Betreuer für Altenheime: Durch die Einsamkeit der Nacht
Rot-Grün streitet um die Betreuungsquote in Altenheimen: Sozialsenatorin
hält eine Nachtwache für 50 Personen für genug, SPD und Betroffene
kritisieren das
Fragwürdige Qualitätskontrollen bei Altenheimen: Gute Noten, schlechte Pflege
Trotz schlimmer Missstände bekommt ein Pflegeheim in Hedemünden die Note
1,6. Ronald Schminke (SPD) hält das Benotungssystem für
Verbrauchertäuschung.
Gesundheitspolitik im Norden: Pflegekammer rückt näher
Rückhalt hat die werdende Pflegekammer in Schleswig-Holstein zwar immer
noch nicht gefunden. Dafür gibt es jetzt immerhin schon mal eine Anschrift
Referentin für Gesundheitspolitik über Altenpflege-Tarifvertrag: „Pflege ko…
Tarifvertrag für Altenpflege-Azubis soll in Bremen allgemeinverbindlich
werden – um Anschluss ans Lohnniveau der Krankenpflege zu halten.
Demografische Entwicklung: Mehr Pflegefälle als gedacht
2060 werden voraussichtlich 4,5 Millionen Menschen Hilfe benötigen. Dann
werden doppelt so viele Pflegekräfte wie heute gebraucht.
Senioren gegen Kommerzialisierung: Pflege auf dem Markt
Bewohnervertretung kritisiert den Verkauf von Pflegeheimen der „Residenz
Gruppe“ an einen internationalen Investor.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.