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# taz.de -- Verfassungsschutz: Rechte auf dem Rechtsweg
> Am Dienstag klagten Rechtsextremisten gegen die Aufnahme ihrer Partei in
> den Verfassungsschutzbericht im Jahr 2013. Ohne Erfolg.
Bild: Kein schöner Anblick: Teilnehmer einer Rechten-Demonstration
Jedes Jahr gibt der Berliner Verfassungsschutz einen Bericht heraus, in dem
er seine Erkenntnisse über Bestrebungen veröffentlicht, die sich gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Im Bericht tauchen Links-
wie Rechtsextremisten auf, die Salafisten wie die Scientologen – es ist die
Liste, in die keiner hinein möchte, auch nicht die Bürgerbewegung Pro
Deutschland. 2013 wurde die rechtsextremistische Kleinpartei (110
Mitglieder im Jahr 2015) darin das erste Mal erwähnt.
Obwohl Bernd Palenda, der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, in einem
Interview mit dem Tagesspiegel die islamfeindliche Truppe als „kleinen
Haufen“ charakterisierte, der „bei uns nicht ganz oben auf der Agenda
steht“, hält „Pro Deutschland“ bis heute seinen Platz im Berliner
Verfassungsschutzbericht.
Gegen die Aufnahme im Jahre 2013 klagten die Rechtsextremisten am Mittwoch
vor dem Berliner Verfassungsgericht in Person von Günter Czichon. Der
Berliner Landesvorsitzende überließ das Reden gänzlich seinem Anwalt
Carsten Pagel. Der trug vor, Pro Deutschland würde keine Ausgrenzung von
Ausländern betreiben und nicht gegen die Religionsfreiheit agitieren, indem
die Partei den Islam disqualifiziere.
Vielmehr würde sie die christlichen Werte betonen wollen – nur darum
engagiere sie sich gegen den Bau von Moscheen und nur diese Botschaft würde
sie mit dem Piktogramm verbreiten wollen, das eine durchgestrichene Moschee
zeigt.
„So ein Schild erlaubt wenig Differenzierungen“, erklärt der Anwalt, aber
es ginge der Partei „um Moscheen als Zeichen eines bestimmten
Machtanspruches“. Dieser werde insbesondere von großen Moscheen mit
riesigen Kuppeln und Minaretten demonstriert. „Reichen für die
Religionsausübung nicht auch kleine Gebetsräume?“
## Schlagabtausch der Anwälte
Dieses Argument könnte man auch einer wenig ausgelasteten christlichen
Kirche vorhalten, entgegnete der Vorsitzende Richter Wilfried Peters. Als
Schutzbehauptung klassifizierte der Leiter des Verfassungsschutzes diesen
Einwand. Über Mohammed, so sezierte der Vorsitzende Richter das nächste
Argument für die Aufnahme von Pro Deutschland in den Bericht, schrieben die
Rechtsextremisten, er hätte „das Pech gehabt, dass es zu seiner Zeit noch
keine Irrenanstalten gab“.
Er verkündete „keine Offenbarung, sondern offenbarte eine psychische
Störung.“ „Wenn aber“, so Peters, „schon der Stifter einer Religion als
geisteskrank dargestellt wird, wie sieht es dann mit seinen Anhängern aus?“
„Mohammed ist keine unproblematische Person“, hält Anwalt Pagel dagegen.
„Er hat Kinder zur Frau genommen, das hat bis heute Auswirkungen.“ Das
Gericht überzeugt er damit nicht, es hält die Aufnahme von Pro Deutschland
in den Verfassungsschutzbericht für richtig, obwohl es den
Rechtsextremisten auch einen kleinen Sieg zugesteht.
Im Bericht muss der Passus gestrichen werden: „Obwohl sich die Partei immer
wieder öffentlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt,
sind die islamfeindliche Ausrichtung der Partei und ihre Forderungen nach
„Schnellgerichten“ oder der „Rückführung“ von Menschen mit
Migrationshintergrund mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“
## Rechtsextremisten müssen Kosten tragen
In der Tat könne bei dem Wort „Schnellgericht“ auch ein
verfassungsfeindliches „Sonder- oder Ausnahmegericht“ assoziiert werden,
urteilten die Richter. Doch könne man den Äußerungen nicht entnehmen, dass
sie das so gemeint habe. Auch sei die Abschiebung von Ausländern nicht
verfassungswidrig, selbst wenn man sie als „Rückführung“ bezeichne.
Weil das Urteil des Gerichts aber nur geringfügig von der Einschätzung des
Verfassungsschutzes abweicht, müssen die Rechtsextremisten alle Kosten des
Rechtsstreites tragen.
7 Sep 2016
## AUTOREN
Uta Eisenhardt
## TAGS
Verfassungsschutzbericht
Rechtsextremismus
Pro Deutschland
Klage
Verfassungsgericht
Berlin
Rigaer94
Schwerpunkt Neonazis
Pro NRW
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