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# taz.de -- Das bleibt von der Woche II: Urteil ohne dramatische Folgen
> Es gibt Schlimmeres als die Ausnahme beim Ferienwohnungsverbot.
Bild: Steht das Sofa in einer Zweitwohnung? Dann sind Touristen willkommen.
Während andere Leute Urlaub machen, viele gerne auch in Berlin, arbeiteten
die Beschäftigten des Verwaltungsgerichts weiter – und bescherten der Stadt
und ihren BesucherInnen am Dienstag ein Urteil, das für Aufregung sorgte.
Eigentümer von Zweitwohnungen unterliegen nicht dem
Zweckentfremdungsverbot, sie dürfen ihre Immobilien an Feriengäste
vermieten, entschieden die Richter. Und schufen damit die erste Ausnahme
vom Ferienwohnungsverbot.
Schlecht gemacht ist das Gesetz!, schimpften die einen. Jetzt werden sich
noch mehr Bonzen eine Zweitwohnung in Berlin kaufen!, stöhnten die anderen.
Mit diesem Urteil stehe die gesamte Stadtentwicklungsstrategie der SPD auf
der Kippe!, warnte gar ein Kollege – und stellte die Einschränkung des
Zweckentfremdungsverbots auf eine Stufe mit dem Scheitern der
Mietpreisbremse.
Das trifft die Sache aber nicht. Es war nie zu erwarten, dass das
Ferienwohnungsverbot die Mietsteigerungen in Berlin ernsthaft drosseln
würde. Dafür sind die Zahlen zu gering. Schätzungen zufolge gibt es 24.000
Unterkünfte in der Stadt. Ferienwohnungen machen also nur 1,2 Prozent aller
1,9 Millionen Berliner Wohnungen aus.
Die öffentliche Debatte über das Verbot war ungleich größer. Doch ging es
dabei immer auch um Symbolpolitik. Falsch ist das Gesetz deshalb noch lange
nicht: Jede Wohnung, die dem normalen Mietmarkt wieder zur Verfügung steht,
ist schließlich ein Gewinn.
Ja, es kann sein, dass der ein oder andere das Urteil als Schlupfloch nutzt
und seine Wohnung als Zweitwohnung doch wieder an Touristen vermietet.
Dramatisch sind die Folgen des Urteils aber sicher nicht.
Die Mietpreisbremse betrifft dagegen alle neuen Mietverträge der Stadt.
Wäre sie gut gemacht, hätte sie großen Einfluss auf die Entwicklung des
Marktes. Ihre Wirkungslosigkeit ist ungleich schlimmer. Darüber sollte man
sich wirklich aufregen.
13 Aug 2016
## AUTOREN
Antje Lang-Lendorff
## TAGS
Ferienwohnungen
Zweckentfremdung
Urteil
Schwerpunkt Coronavirus
Airbnb
Lesestück Recherche und Reportage
Friedel54
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