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# taz.de -- Kommentar Demonstrationsfreiheit: Pro Erdoğan ohne Erdoğan
> Der türkische Präsident durfte nicht auf der Demo in Köln sprechen. Dabei
> sollte der Rechtsstaat gerade in nervöser Zeit seine neutrale Stärke
> zeigen.
Bild: Demo mit Videoscreen, aber ohne Direktübertragung in die Türkei
Man darf in Deutschland gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip
Erdoğan demonstrieren, auch wenn er ein „wichtiger Partner“ der Kanzlerin
ist. Umgekehrt darf man auch für Erdoğan demonstrieren, selbst wenn dieser
gerade die Demokratie in der Türkei abschafft.
Es ist das Wesen der Demonstrationsfreiheit, dass sich der Staat nicht in
die Inhalte der Kundgebung einmischt, solange die Gesetze beachtet werden.
Eine solche Einmischung war aber das Verbot, Erdoğan per Videobotschaft zu
den Kölner Pro-Demonstranten sprechen zu lassen. Die Kölner Polizei hat
dies verboten, da eine Zuschaltung die Anhänger aufstacheln und zu
Straftaten führen könnte.
Zulässig sind solche Demo-Auflagen eigentlich nur, wenn es tatsächliche
Anhaltspunkte gibt, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Die
Kölner Polizei konnte allerdings keine Indizien nennen, dass Erdoğan in der
geplanten Videorede zu Gewalt oder Einschüchterung aufrufen wollte. Eine
Klage gegen das Verbot hätte also Erfolg haben müssen. Doch das Kölner
Verwaltungsgericht erklärte, dass die Versammlungsfreiheit nicht die
Liveübertragung eines Politikers aus dem Ausland schütze. Das
Bundesverfassungsgericht war damit einverstanden.
Das ist schwach. Ein Veranstalter einer Demonstration kann Inhalt und
Ablauf einer Versammlung selbst bestimmen. Dazu gehört auch, wer wie redet.
Ob der Redner vor Ort ist, zugeschaltet wird oder ob das Vermächtnis eines
Toten eingespielt wird, bestimmt der Veranstalter. Wenn jemand Edward
Snowden oder Barack Obama zuschalten will, ist das sein gutes Recht. Nichts
anderes kann für Erdoğan gelten.
Den deutsch-türkischen Demonstranten wurde hier in einer symbolisch
wichtigen Frage der Rechtsschutz verweigert. Dabei sollte der Rechtsstaat
gerade in nervöser Zeit seine neutrale Stärke für alle zeigen.
31 Jul 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Recep Tayyip Erdoğan
Bundesverfassungsgericht
Demonstrationsrecht
Demonstrationen
Kurden
Recep Tayyip Erdoğan
EU-Türkei-Deal
Recep Tayyip Erdoğan
Schwerpunkt Türkei
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