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# taz.de -- Urteil Schuldenschnitt in Griechenland: Die Umschuldung war legal
> Die konservative Regierung durfte 2012 alte Anleihen gegen neue tauschen,
> die nur den halben Wert hatten. So wurde der Staatsbankrott abgewendet.
Bild: Schuldenschnitt – und der Traum vom schönen Geld war aus
Freiburg taz | Der große griechische Schuldenschnitt von 2012 verstieß
nicht gegen europäisches Recht. Dies entschied jetzt der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Im Jahr 2012 führte Griechenland einen Schuldenschnitt durch. Alte
Staatsanleihen wurden gegen neue getauscht. Die Anleger verloren dabei 53
Prozent des Nominalwerts. Der griechische Staat reduzierte seine
Schuldenlast um rund 107 Milliarden Euro.
Formal erfolgte der Umtausch freiwillig. Durch ein Gesetz von Februar 2012
wurde den Anleihen eine „Collective Action Clause“ beigefügt. Danach war
die Umschuldung für alle Anleger verbindlich, wenn die Eigner von zwei
Dritteln des Kapitals dem Schuldenschnitt zustimmten. In Griechenland gab
es sogar eine Zustimmung von rund 91 Prozent.
Viele Privatanleger klagten jedoch gegen diese „faktische Enteignung“. Als
sie vor griechischen Gerichten keinen Erfolg hatten, gingen 6.320 Anleger
zum EGMR nach Straßburg. Sie hatten Anleihen im Wert zwischen 10.000 Euro
und 1,5 Millionen Euro gezeichnet.
## Staatsbankrott abgewendet
Die Straßburger Richter lehnten die Beschwerde nun aber einstimmig ab. Der
Schuldenschnitt habe nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
verstoßen. Zunächst stellten die Richter fest, dass die Umschuldung ein
legitimes Ziel verfolgte. Seit 2010 konnte Griechenland seine Schulden
nicht mehr bezahlen und wurde von auswärtigen Geldgebern wie dem IWF und
den EU-Staaten abhängig. Durch die Reduzierung der Schuldenlast konnte der
Staatsbankrott abgewendet werden.
Die Straßburger Richter hielten die Maßnahme auch für verhältnismäßig. Zw…
klinge ein Wertverlust von über fünfzig Prozent gewaltig. Allerdings lag
der Marktwert der Anleihen 2012 schon deutlich niedriger als deren
Nominalwert. Es bestand sogar die Gefahr, dass der Staat das Geld am Ende
der Laufzeit gar nicht würde zurückzahlen können.
Die Anleger wurden nun daran erinnert, dass Investitionen in Anleihen nie
risikofrei sind. Vor allem bei griechischen Anleihen bestand das reale
Risiko des Staatsbankrotts. Für die Anleger sei dies auch nicht
überraschend gekommen, denn auch vor Ausbruch der Krise 2009 hatte
Griechenland hohe Schulden.
Für zulässig halten die Straßburger Richter auch die Collective Action
Clause, die heute in fast allen Staatsanleihen enthalten ist. Eine
Mehrheitsentscheidung sei notwendig, weil sonst jene, die sich dem
Schuldenschnitt entziehen, profitieren könnten und deshalb eine Umschuldung
gar nicht gelingen würde. Gegen das Urteil ist Berufung zur Großen Kammer
des EGMR möglich.
21 Jul 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Griechenland
Schulden
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Staatsanleihen
Staatsbankrott
Schwerpunkt Krise in Griechenland
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