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# taz.de -- Reform der Erbschaftsteuer: Kurzer Brief aus Karlsruhe
> Die Politik kann sich nicht auf eine Reform der Erbschaftsteuer einigen.
> Nun macht das Verfassungsgericht Druck.
Bild: Nicht am Steuerformular, sondern an der Erbschaftssteuer selbst scheitert…
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht drängt die Politik, sich
schnell auf eine [1][Reform der Erbschaftsteuer] zu einigen. In einem Brief
an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat droht Karlsruhe jetzt mit einer
„Vollstreckungsanordnung“.
Bisher können Unternehmenserben große Werte auch dann steuerfrei erben,
wenn dies nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen dient. Dies hatten die
Verfassungsrichter jedoch im Dezember 2014 beanstandet. Bis zum 30. Juni
2016 sollte die Politik eine Neuregelung beschließen.
Die Große Koalition im Bundestag beschloss zwar Ende Juni ein neues
Erbschaftsteuergesetz. Doch der Bundesrat lehnte die Regelung Anfang Juli
ab. SPD-, grün- und linksregierte Länder kritisierten zu große
Zugeständnisse an die Unternehmenserben und riefen den
Vermittlungsausschuss an.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, kündigte
jetzt in einem knappen Brief an, dass sich sein Senat Ende September erneut
mit der Erbschaftsteuer befassen wird.
## Nachträgliche Vollstreckungsanordnung angedroht
Konkret hätte das Gericht dabei wohl drei Möglichkeiten. So könnte es eine
Übergangsregelung beschließen und dabei selbst die Privilegien für
Firmenerben definieren. Oder es könnte bestimmen, dass die Privilegien nach
einer weiteren Frist ersatzlos enden, wenn der Gesetzgeber bis dahin nichts
beschließt.
Firmenerben würden dann behandelt wie andere Bürger auch. Die Richter
könnten aber auch das Thema noch einmal vertagen, falls sich im September
abzeichnet, dass sich Bundestag und Bundesrat doch noch auf eine Reform
einigen.
Nur eine Option besteht nicht: Karlsruhe wird die Erbschaftsteuer nicht
ersatzlos entfallen lassen, falls sich die Politik nicht einig wird. Darauf
hatten sich die Verfassungsrichter schon in den Nachberatungen nach ihrem
Urteil verständigt und damit entsprechenden Spekulationen der CDU/CSU den
Wind aus den Segeln genommen.
Bisher hat das Verfassungsgericht erst einmal eine nachträgliche
Vollstreckungsanordnung angedroht. Das war 2013, als es um die
Gleichstellung von Homo-Partnerschaften bei der Grunderwerbsteuer ging.
Damals reagierte der Gesetzgeber, bevor Karlsruhe sich erneut mit der Sache
beschäftigte.
15 Jul 2016
## LINKS
[1] /Reform-der-Erbschaftsteuer/!5314934/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Erbschaftsteuer
Erbe
Bundesverfassungsgericht
Erbschaftsteuer
Steuer
Erbschaftsteuer
Steuerpolitik
Grüne
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