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# taz.de -- Fragen und Antworten zum Verfahren: Worum geht es beim Lohfink-Proz…
> Hat das Verfahren gegen Lohfink rechtspolitische Bedeutung? Das hängt
> davon ab, wie das Gericht das Tatgeschehen interpretiert.
Bild: Gina-Lisa Lohfink kommt am 27. Juni am Gericht an
Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat heute der Prozess gegen das Model
Gina-Lisa Lohfink begonnen. Sie soll zwei Männer zu Unrecht der
Vergewaltigung beschuldigt haben.
Wie kam es zu dem Strafbefehl gegen Gina-Lisa Lohfink?
Am 2. Juni 2012 hatten zwei Männer – Pardis F. und Sebastian C. – Sex mit
Gina-Lisa Lohfink. Dabei filmten sie teilweise das Geschehen mit ihren
Handys. Auf manchen Sequenzen ist einvernehmlicher Sex zu sehen und Lohfink
tanzt durchs Zimmer. Auf einer anderen Sequenz sagt sie mehrfach „Hör auf“.
Die Männer versuchten, die Videos zu verkaufen.
Lohfink zeigte die Männer deshalb am 8. Juni 2012 wegen unerlaubter
Verbreitung von Ton- und Bildaufnahmen an. Erst anschließend sah sie die
Videos und warf den Männern nun Vergewaltigung vor. Sie habe wohl
K.o.-Tropfen erhalten. Die Polizei ermittelte nun wegen Vergewaltigung
gegen die Männer, ging am Ende aber von einer Falschverdächtigung aus.
Die beiden Männer erhielten im Juni 2014 Strafbefehle wegen unerlaubter
Verbreitung des Videos. Pardis F. zahlte. Sebastian C. ist nicht mehr
auffindbar. Lohfink erhielt im November 2015 einen Strafbefehl wegen
falscher Verdächtigung. Sie soll eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen
bzw. 24.000 Euro bezahlen.
Was ist ein Strafbefehl?
Die Staatsanwaltschaft kann am Ende der Ermittlungen beim Amtsgericht einen
Strafbefehl beantragen, wenn sie eine öffentliche Verhandlung nicht für
erforderlich hält. Die Justiz spart sich so Arbeit, der Beschuldigte kann
öffentliches Aufsehen vermeiden. Wenn der oder die Beschuldigte binnen zwei
Wochen Einspruch erhebt, kommt es doch zu einer normalen Hauptverhandlung.
Der Strafbefehl hat dann keine Wirkung. Lohfink hat Einspruch erhoben,
deshalb findet die Verhandlung nun statt. Bisher ist Lohfink also noch
nicht verurteilt.
Welche Bedeutung hat das Verfahren für die Diskussion um eine Verschärfung
des Sexualstrafrechts?
Medial ist die Bedeutung für die politische Diskussion groß. Lohfink hatte
mehrfach „Hör auf“ gesagt, dies ist durch das Video auch belegt. Trotzdem
wurden nicht die Männer wegen Vergewaltigung verurteilt, sondern sie wegen
falscher Verdächtigung. Vielfach wurde dies als Beleg dafür gewertet, dass
das Sexualstrafrecht so verschärft werden muss, dass jede sexuelle Handlung
gegen den Willen eines anderen als Straftat gilt.
Tatsächlich plant die große Koalition derzeit die Verankerung des Prinzips
„Nein heißt Nein“ im Strafgesetzbuch. Nächste Woche soll im Bundestag die
entscheidende Abstimmung sein. Allerdings kommt es auch im konkreten Fall
darauf an, dass sich das „Nein“ auf eine sexuelle Handlung bezieht. Falls
das Gericht zum Schluss kommt, dass sich Lohfinks „Hör auf“ nur auf das
Filmen bezog, wäre das auch nach neuem Recht keine Vergewaltigung.
Wovon hängt ab, ob Gina-Lisa Lohfink verurteilt wird?
Sie hätte sich nur dann strafbar gemacht, wenn sie die beiden Männer „wider
besseres Wissen“ einer Straftat verdächtigt hat. Das Gericht müsste also
davon überzeugt sein, dass Lohfink während der gesamten Zeit einvernehmlich
mit den Männern Sex hatte, dies auch im Moment der Anzeigenerstattung und
bei ihrer Polizeiaussage im November 2012 wusste, aber trotzdem behauptete,
sie sei durch Zufügung von K.o.-Tropfen dazu gebracht worden, die sexuellen
Handlungen zu dulden. Wenn das Gericht davon nicht überzeugt ist, muss es
Lohfink freisprechen. Es gilt das Prinzip: „Im Zweifel für die Angeklagte.“
27 Jun 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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