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# taz.de -- Neues Hundegesetz in Berlin: Bello muss jetzt an die Leine
> Jetzt hat Verbraucherschutzsenator Heilmann (CDU) doch noch was erreicht:
> Sein Hundegesetz ist verabschiedet worden. Mal sehen, ob sich jemand dran
> hält.
Bild: So ist's recht: Beißen, dabei aber süß gucken. In Zukunft geht das nur…
Berlin dpa/taz | Nach jahrelanger Diskussion bekommt Berlin ein neues
Hundegesetz. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag das zum Teil
kontrovers diskutierte Papier. Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr müssen
Hunde in der Öffentlichkeit an einer Leine geführt werden. Es soll aber
Ausnahmen für erfahrene Hundehalter geben. Die entsprechende
Rechtsverordnung ist noch nicht ausgearbeitet.
Künftig sollen die Bezirke auch Gebiete festlegen können, in denen Hunde
verboten sind. Und Hundehalter müssen künftig Beutel für Hundekot dabei
haben, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Ihre Sachkunde können
Hundehalter freiwillig nachweisen. Zwei Rechtsverordnungen zum Gesetz
müssen aber noch erarbeitet werden.
Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte, mit dem Gesetz sei
ein guter Kompromiss zwischen Hundehassern und Hundeliebhabern gefunden
worden. Der CDU-Politiker hatte für das Gesetz auch einen sogenannten
Bello-Dialog initiiert, in dem Bürger ihre Vorschläge einbringen konnten.
Es gehe darum, dass sich die Menschen freiwillig an die Regelungen halten,
so Heilmann. Laut Justizverwaltung gibt es etwa 100.000 angemeldete Hunde
in Berlin. Die Dunkelziffer soll aber genauso hoch sein.
Die Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling kritisierte im Parlament, das
Gesetz diene nicht dem Tierschutz, sondern sei ein fauler Kompromiss
zwischen CDU und SPD. „Das Gesetz schafft nur Politikverdrossenheit, es ist
eine herbe Enttäuschung.“
Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern
in Berlin äußerst schwierig: Hinterlassenschaften von Hunden finden sich in
Berlin auf fast allen Gehwegen; entsprechend stinkig sind die Reaktionen
der Nicht-Hundebesitzer. Schon in früheren Jahren hatte die Politik
versucht, für die Haltung von Hunden, vor allem von Kampfhunden, schärfere
Auflagen zu machen. In der Regel werden diese in der Praxis jedoch
ignoriert.
Erst am Mittwoch hatte das Berliner Verwaltungsgericht das umstrittene
Hundeverbot an zwei Berliner Seen gekippt. Gegen die generelle Regelung an
Schlachtensee und Krummer Lanke im Südwesten der Stadt konnte sich ein
Hundebesitzer mit seinen beiden Eilanträgen durchsetzen.
Der 43-jährige Rechtsanwalt darf nun mit seinem ungarischen Jagdhund „Ella“
wieder auf den Uferwegen spazieren, das Tier muss aber an der Leine geführt
werden. Die Beschlüsse gelten auch für andere Hundebesitzer – das Gericht
sprach von deren „Mustercharakter“. Es sind Eilentscheidungen, in der
Hauptsache ist noch nicht entschieden.
Die Verfügungen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf sowie der Berliner
Forsten wurden als rechtswidrig eingestuft. Stadträtin Christa Markl-Vieto
(Grüne) zeigte sich kämpferisch. Sie strebe ein neues Verbot ein, sagte sie
der Deutschen Presse-Agentur. „Ich hoffe auf das neue Hundegesetz. Danach
sollen die Bezirke ermächtigt werden, hundefreie Zonen festzulegen.“
Erst im Dezember hatte ein anderer Kläger vor demselben Gericht die
Aufhebung des ersten Hundeverbots an beiden Seen erreicht. Das Bezirksamt
erließ jedoch ein neues Verbot auf anderer gesetzlicher Basis, das wiederum
vom 15. April bis 15. Oktober jeden Jahres gelten sollte. Auch die Berliner
Forsten hatten die Sperrung für Hunde angeordnet und sich auf das
Waldgesetz berufen.
23 Jun 2016
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