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# taz.de -- Leinenzwang für Hunde: Senat nimmt Hunde an die Leine
> Leinenzwang soll ab 2018 gelten. Sachkunde oder freiwilliger Führerschein
> befreien davon. Kotbeutel sollen Pflicht werden.
Bild: So sittsam soll es bald in allen Parks zugehen
Der Senat hat sich auf landesweiten Leinenzwang für Hunde festgelegt und
einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, über den nun das Parlament
entscheiden muss. Außerdem sollen Hundebesitzer zwingend einen Kotbeutel
dabeihaben müssen. Als Bußgelder nannte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU)
am Dienstag Beträge von 30 Euro aufwärts. Von der Leinenpflicht ausgenommen
ist nur, wer mehrjährige Erfahrung mit Hunden nachweist oder für 80 bis 100
Euro einen Hunde-Führerschein macht.
Die geplanten Vorschriften gehen zurück auf den von Heilmann bereits im
Sommer 2012 auf den Weg gebrachten „Bello-Dialog“. Dort konnten Bürger in
einer 30-köpfigen Sondierungsrunde, in Foren und online mitdiskutieren.
Laut Heilmann beteiligten sich schätzungsweise mehrere tausend Berliner
daran. „Es gibt in meiner Amtszeit kein Thema, zu dem ich mehr Rückmeldung
bekommen habe“, sagte Heilmann, der seit Anfang 2012 Senator ist.
Die Grünen-Abgeordnete und Tierschutz-Expertin Claudia Hämmerling
kritisierte den Senatsbeschluss als „Klatsche für den Bello-Dialog“. Der
habe sich „leider als Marketing-Gag von Heilmann erwiesen“. Denn der
Gesetzentwurf berücksichtige nicht eine zentrale Forderung des
Bello-Dialogs, wonach eine Sachkundeprüfung für alle Hundehalter
vorgeschrieben sein sollte. Eine solche Pflicht ist nun aber nicht
vorgesehen – sie wäre nach Heilmanns Darstellung grundgesetzlich
problematisch gewesen. Im Senatsentwurf ist ein Sachkundenachweis nur als
Möglichkeit vorgesehen, einen Hund nicht anleinen zu müssen.
Das soll auf zwei Wegen geschehen können: über eine freiwillige
theoretische und praktische Prüfung bei einem Hundetrainer, möglicherweise
auch einem Tierarzt. Oder über den Nachweis, drei Jahre ununterbrochen ohne
Gefährdung anderer einen Hund gehalten zu haben. Das soll sich beim
Bürgeramt mittels der Hundesteuerbescheide für eine Bearbeitungsgebühr von
fünf bis zehn Euro belegen lassen.
Leinenzwang gibt es laut Heilmann derzeit nur in dicht genutzten Flächen,
etwa Fußgängerzonen, in Treppenhäusern oder in Parks, falls diese nicht
ausdrücklich als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen sind. Heilmann forderte die
Bezirke in diesem Zusammenhang auf, mehr von diesen Auslaufflächen
auszuweisen. Der Grünen Hämmerling zufolge war das ebenfalls eine Forderung
des Bello-Dialogs (eine Übersicht gibt es unter
[1][berliner-hundeauslaufgebiete.de]).
Künftig soll es auch ein zentrales Register geben, das alle Berliner Hunde
– rund 100.000 – mit Rasse, Chipnummer, Halter und möglichen Biss-Vorfäll…
aufführt. Weil es einige Zeit brauche, das Register einzurichten und den
Hundeführerschein einzuführen, geht Heilmann davon aus, dass die
Leinenpflicht erst ab 2018 kontrolliert wird.
Anders sieht es aus bei der Pflicht, einen Kotbeutel dabeizuhaben, was
nicht im Hunde-, sondern im Straßenreinigungsgesetz festgeschrieben wäre:
Sie würde sofort nach einem Beschluss im Abgeordnetenhaus gelten. Bereits
jetzt ist es verboten, Hundekot liegen zu lassen. Laut Heilmann ist es aber
schwierig, ein solches Verschulden nachzuweisen. Das wäre künftig
einfacher: Wer keinen Beutel dabeihat, muss zahlen. Heilmann riet auf
Anregung einer Journalistin dazu, zwei Beutel mitzuführen, um nicht bei
einer Kontrolle nach Gebrauch ohne dazustehen.
Diese Kontrolle sollen die Ordnungsämter übernehmen. Jeder Bezirk soll
dafür nach dem Willen des Senats zwei Stellen mehr bekommen. Heilmann geht
davon aus, dass sich die Bußgelder tatsächlich durchsetzen lassen, auch
gegenüber tendenziell rabiat auftretenden Hundebesitzern, nötigenfalls
mithilfe der Polizei.
17 Feb 2015
## LINKS
[1] http://berliner-hundeauslaufgebiete.de
## AUTOREN
Stefan Alberti
Stefan Alberti
## TAGS
Hunde
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London
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Kommentar: Mehr Verbote, bitte
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lange nicht genug.
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