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# taz.de -- Verdacht auf Stasi-Mitarbeit: Ermittlungen gegen Gysi eingestellt
> Gregor Gysi hat versichert, niemals Mandanten an die Stasi verraten zu
> haben. Seine Erklärung sei nicht zu widerlegen, entschied nun die
> Staatsanwaltschaft.
Bild: Dokumente wiesen auf eine mögliche Tätigkeit Gysis als inoffizieller St…
Hamburg dpa | Nach über dreijährigen Ermittlungen hat die Hamburger
Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Gregor Gysi wegen Verdachts der
falschen eidesstattlichen Versicherung mangels Beweisen eingestellt. Das
teilte die Ermittlungsbehörde am Montag mit.
Dem Bundestagsabgeordneten der Linken war vorgeworfen worden, 2011 vor
einer Zivilkammer des Landgerichts Hamburg wahrheitswidrig versichert zu
haben, dass er als Anwalt in der DDR niemals wissentlich und willentlich
der Stasi über Mandanten oder Dritte berichtet habe.
„Seine eidesstattliche Erklärung war nicht zu widerlegen“, hieß es nun.
Anzeigen der früheren DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und eines
pensionierten Richters hatten die Ermittlungen ausgelöst.
Um die Frage der Anklageerhebung hatte es innerhalb der Hamburger Justiz
Streit gegeben. Vor einem Jahr war bekannt geworden, dass der damals
zuständige Staatsanwalt nach umfangreichen Ermittlungen Gysi nicht belangen
wollte. Der damalige Generalstaatsanwalt Lutz von Selle wies ihn aber
dennoch an, Anklage zu erheben.
Dagegen begehrte der Beamte auf und beschwerte sich bei der Justizbehörde
über die von ihm als nicht rechtmäßig angesehene Weisung. Ende August hob
die Behörde von Justizsenator Till Steffen (Grüne) die Weisung auf,
ermahnte jedoch die Staatsanwaltschaft zu neuen Ermittlungen. Zugleich
wurden weitere Akten der Staatsanwaltschaft übergeben.
## Deckname „Gregor“
Im Rahmen der Ermittlungen seien zahlreiche Hinweise ausgewertet worden,
teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Einige Dokumente der
Stasi-Unterlagenbehörde hätten Gysi belastet und zudem auf eine mögliche
Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheitsdiensts
(IM) unter dem Decknamen „Gregor“ oder „Notar“ hingewiesen.
„Bei kritischer Betrachtung taten sich jedoch zahlreiche Widersprüche auf,
die den Beweiswert der Stasi-Unterlagen schmälern“, erklärte
Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Die vernommenen Zeugen hätten ebenfalls
keine eindeutig belastenden Angaben machen können. Auch anhand von
Aufzeichnungen, die der Generalbundesanwalt im Juli 2015 übersandt hatte,
habe sich keine Tat nachweisen lassen.
13 Jun 2016
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