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# taz.de -- Stasi-Vorwürfe gegen Linken-Politiker: Vorerst keine Anklage gegen…
> Gregor Gysi droht erst einmal keine Anklage wegen des Verdachts einer
> falschen eidesstattlichen Versicherung. Doch das könnte sich noch ändern.
Bild: Hat er als Anwalt in der DDR Mandanten ausspioniert oder an die Stasi ver…
Hamburg dpa | Der Linken-Politiker Gregor Gysi muss im Zusammenhang mit den
gegen ihn erhobenen Stasi-Vorwürfen vorerst nicht mit einer Anklage
rechnen. Die Hamburger Justizbehörde hob am Freitag eine Weisung von
Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Linken-Fraktionschef im
Bundestag Anklage wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen
Versicherung zu erheben. Eine Überprüfung habe ergeben, dass kein
hinreichender Tatverdacht bestehe, teilte die Behörde mit. Gleichzeitig
ermahnte sie die Staatsanwaltschaft jedoch zu neuen Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft bereits seit Anfang 2013, ob Gysi die
Unwahrheit gesagt hat. Er hatte in zwei Zivilverfahren erklärt, dass er als
Anwalt in der DDR niemals Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten
habe. Auslöser der Ermittlungen waren Anzeigen der früheren
DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und eines pensionierten Richters.
Nach Überzeugung der Hamburger Justizbehörde „wird sich nicht beweisen
lassen“, dass Gysis Erklärungen falsch gewesen seien. Damit komme –
unabhängig von der fehlenden Aufhebung der Immunität des
Bundestagsabgeordneten – eine Bestätigung der Weisung des
Generalstaatsanwalts nicht in Betracht, erklärte die Behörde.
„Die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde spricht für sich und
bestätigt die Erklärung von Gregor Gysi, keine falschen eidesstattlichen
Versicherungen abzugeben“, sagte Linken-Fraktionssprecher Hendrik Thalheim.
Nun sei die abschließende Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft
abzuwarten.
Die könnte jedoch noch eine Weile dauern. Denn die Justizbehörde wies
darauf hin, „dass nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren
Ermittlungen geben“. Worum es dabei konkret geht, konnte ein Sprecher der
Justizbehörde zunächst nicht sagen.
Die Behörde musste sich mit dem Fall befassen, weil sich der eigentlich
zuständige Staatsanwalt geweigert hatte, den Willen des
Generalstaatsanwalts umzusetzen und Anklage zu erheben. Stattdessen
beschwerte er sich bei der Behörde über die von ihm „als nicht rechtmäßig
angesehene Weisung“.
28 Aug 2015
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Till Steffen
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