| # taz.de -- Stasi-Vorwürfe gegen Linken-Politiker: Vorerst keine Anklage gegen… | |
| > Gregor Gysi droht erst einmal keine Anklage wegen des Verdachts einer | |
| > falschen eidesstattlichen Versicherung. Doch das könnte sich noch ändern. | |
| Bild: Hat er als Anwalt in der DDR Mandanten ausspioniert oder an die Stasi ver… | |
| Hamburg dpa | Der Linken-Politiker Gregor Gysi muss im Zusammenhang mit den | |
| gegen ihn erhobenen Stasi-Vorwürfen vorerst nicht mit einer Anklage | |
| rechnen. Die Hamburger Justizbehörde hob am Freitag eine Weisung von | |
| Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Linken-Fraktionschef im | |
| Bundestag Anklage wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen | |
| Versicherung zu erheben. Eine Überprüfung habe ergeben, dass kein | |
| hinreichender Tatverdacht bestehe, teilte die Behörde mit. Gleichzeitig | |
| ermahnte sie die Staatsanwaltschaft jedoch zu neuen Ermittlungen. | |
| Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft bereits seit Anfang 2013, ob Gysi die | |
| Unwahrheit gesagt hat. Er hatte in zwei Zivilverfahren erklärt, dass er als | |
| Anwalt in der DDR niemals Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten | |
| habe. Auslöser der Ermittlungen waren Anzeigen der früheren | |
| DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und eines pensionierten Richters. | |
| Nach Überzeugung der Hamburger Justizbehörde „wird sich nicht beweisen | |
| lassen“, dass Gysis Erklärungen falsch gewesen seien. Damit komme – | |
| unabhängig von der fehlenden Aufhebung der Immunität des | |
| Bundestagsabgeordneten – eine Bestätigung der Weisung des | |
| Generalstaatsanwalts nicht in Betracht, erklärte die Behörde. | |
| „Die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde spricht für sich und | |
| bestätigt die Erklärung von Gregor Gysi, keine falschen eidesstattlichen | |
| Versicherungen abzugeben“, sagte Linken-Fraktionssprecher Hendrik Thalheim. | |
| Nun sei die abschließende Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft | |
| abzuwarten. | |
| Die könnte jedoch noch eine Weile dauern. Denn die Justizbehörde wies | |
| darauf hin, „dass nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren | |
| Ermittlungen geben“. Worum es dabei konkret geht, konnte ein Sprecher der | |
| Justizbehörde zunächst nicht sagen. | |
| Die Behörde musste sich mit dem Fall befassen, weil sich der eigentlich | |
| zuständige Staatsanwalt geweigert hatte, den Willen des | |
| Generalstaatsanwalts umzusetzen und Anklage zu erheben. Stattdessen | |
| beschwerte er sich bei der Behörde über die von ihm „als nicht rechtmäßig | |
| angesehene Weisung“. | |
| 28 Aug 2015 | |
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