# taz.de -- Stasi-Vorwürfe gegen Linken-Politiker: Vorerst keine Anklage gegen… | |
> Gregor Gysi droht erst einmal keine Anklage wegen des Verdachts einer | |
> falschen eidesstattlichen Versicherung. Doch das könnte sich noch ändern. | |
Bild: Hat er als Anwalt in der DDR Mandanten ausspioniert oder an die Stasi ver… | |
HAMBURG dpa | Der Linken-Politiker Gregor Gysi muss im Zusammenhang mit den | |
gegen ihn erhobenen Stasi-Vorwürfen vorerst nicht mit einer Anklage | |
rechnen. Die Hamburger Justizbehörde hob am Freitag eine Weisung von | |
Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Linken-Fraktionschef im | |
Bundestag Anklage wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen | |
Versicherung zu erheben. Eine Überprüfung habe ergeben, dass kein | |
hinreichender Tatverdacht bestehe, teilte die Behörde mit. Gleichzeitig | |
ermahnte sie die Staatsanwaltschaft jedoch zu neuen Ermittlungen. | |
Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft bereits seit Anfang 2013, ob Gysi die | |
Unwahrheit gesagt hat. Er hatte in zwei Zivilverfahren erklärt, dass er als | |
Anwalt in der DDR niemals Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten | |
habe. Auslöser der Ermittlungen waren Anzeigen der früheren | |
DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und eines pensionierten Richters. | |
Nach Überzeugung der Hamburger Justizbehörde „wird sich nicht beweisen | |
lassen“, dass Gysis Erklärungen falsch gewesen seien. Damit komme – | |
unabhängig von der fehlenden Aufhebung der Immunität des | |
Bundestagsabgeordneten – eine Bestätigung der Weisung des | |
Generalstaatsanwalts nicht in Betracht, erklärte die Behörde. | |
„Die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde spricht für sich und | |
bestätigt die Erklärung von Gregor Gysi, keine falschen eidesstattlichen | |
Versicherungen abzugeben“, sagte Linken-Fraktionssprecher Hendrik Thalheim. | |
Nun sei die abschließende Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft | |
abzuwarten. | |
Die könnte jedoch noch eine Weile dauern. Denn die Justizbehörde wies | |
darauf hin, „dass nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren | |
Ermittlungen geben“. Worum es dabei konkret geht, konnte ein Sprecher der | |
Justizbehörde zunächst nicht sagen. | |
Die Behörde musste sich mit dem Fall befassen, weil sich der eigentlich | |
zuständige Staatsanwalt geweigert hatte, den Willen des | |
Generalstaatsanwalts umzusetzen und Anklage zu erheben. Stattdessen | |
beschwerte er sich bei der Behörde über die von ihm „als nicht rechtmäßig | |
angesehene Weisung“. | |
28 Aug 2015 | |
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